Was ist KESB?
KESB steht für "Kindes und Erwachsenen Schutzbehörde"
Sobald euer Angehöriger volljährig oder nicht zurechnungsfähig wird, müsst ihr eine Anmeldung beim KESB vornehmen. Hier könnt ihr angeben, wer die Beistandschaft übernehmen soll. Normalerweise übernimmt das ein Elternteil oder beide, oder direkte/nahe Verwandte. Ihr könnt aber auch sonst jemand vorschlagen, den ihr vertraut. Die Person sollte auf jeden Fall die betroffene Person gut kennen und Kontakt haben. Ihr werdet dann vorgeladen, überprüft (Auszug Betreibungsamt / Strafregister) und bekommt dann die Ernennung zum Beistand.
Bei Neuanmeldung muss der Beistand nach einem Jahr einen Bericht (Formular) schreiben, danach alle zwei Jahre. Bei Familienmitglieder ist die Aufgabe etwas einfacher. Verlangt werden:
ein Bericht (Formular)
Budget (Formular Kostenaufstellung)
die monatliche Kontoauszüge
Kopie der Steuererklärungen der letzten zwei Jahre. Euer Arbeit ist im Interesse des Angehörigen, auch zu schauen, dass alle Rückerstattungen eingefordert werden etc.
Folgende Stellen müssen über die Beistandschaft informiert werden:
Mehr Informationen finden Sie in unserer Infothek