Über AsFam

Von pflegenden Angehörigen für pflegende Angehörige

Wir beraten, begleiten und unterstützen pflegende Angehörige

AsFam ist eine Fach-Spitex für pflegende Angehörige. Wir beraten pflegende Angehörige fachlich, begleiten sie persönlich und entlöhnen sie fair.  So können sie sich um ihre Liebsten kümmern, ohne dabei auf professionelle Unterstützung und finanzielle Sicherheit verzichten zu müssen. AsFam wurde 2019 als erste Spitex-Organisation ihrer Art als Familienunternehmen gegründet, hat ihren Sitz in Kloten und ist in 17 Schweizer Kantonen tätig.

AsFam will die Lebensqualität von pflegenden Angehörigen und ihren Familienmitgliedern nachhaltig verbessern.
Wir begleiten pflegende Angehörige persönlich, beraten sie fachlich und entlohnen sie fair für ihre Pflegearbeit. Damit ermöglichen wir ihnen, sich um ihre Liebsten zu kümmern, ohne auf professionelle Unterstützung und finanzielle Sicherheit verzichten zu müssen.
Wir sind für die pflegenden Angehörigen da und leisten durch Vertrauen, Engagement, bewusstes Handeln und Transparenz einen positiven Beitrag für die pflegenden Angehörigen, die Personen, die sie pflegen, und die Gesellschaft.

Von pflegenden Angehörigen für pflegende Angehörige

Unsere Gründer

Kenny Kunz (CEO), Ruedi Kunz (Gründer & VRP), Martin Beck (COO – Chief Healthcare)

AsFam als Arbeitgeberin

Das sagen unser Mitarbeitenden

«Bei der AsFam Schaffhausen erlebe ich täglich, dass Qualität und Wertschätzung nicht nur Worte sind, sondern aktiv gelebt werden – in einem engagierten Team, das mit Herz und Kompetenz zusammenarbeitet.»

Flavia Bolli, Pflegedienstleitung bei AsFam Schaffhausen

«Als Pflegefachfrau bei AsFam bin ich stolz darauf, zu einer zutiefst menschlichen Mission beizutragen. Pflegenden Angehörigen zuzuhören, sie zu unterstützen und ihre Arbeit wertzuschätzen, erfüllt meinen Beruf mit Bedeutung und motiviert mich jeden Tag aufs Neue.»

Patricia Rebelo / Diplomierte Pflegefachfrau - Pflegeleitung

«Die pflegenden Angehörigen machen einen so grossartigen und wertvollen Job in der alltäglichen Pflege ihrer Liebsten zu Hause, dass es mir eine Ehre und tiefe Freude ist, sie dank AsFam unterstützen und wertschätzen zu können.»

Stefan Lüthi / Diplomierter Pflegefachmann - Fallführung

«Ich schätze meine Arbeit sehr, weil ich sie flexibel gestalten kann und so eine gute Balance zwischen Beruf und Privatleben finde. Besonders wertvoll ist für mich, dass ich mir ausreichend Zeit nehmen kann, um Familien individuell zu begleiten und zu unterstützen.»

Enisa Osmani / Dipl. Pflegefachfrau HF, Fallführung

«Ich arbeite gerne bei AsFam, weil mich begeistert, dass wir Angehörigen ermöglichen, ihre Liebsten im vertrauten Zuhause zu pflegen – mit professioneller Unterstützung. Beides ist für mich essenziell, und als Fallführende helfe ich genau dabei.»

Patricia Murer / Diplomierte Pflegefachfrau – Fallführung

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Medien

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Anstellung und Unterstützung pflegender Angehöriger: Transformation anstreben statt bürokratischer Hürden aufbauen
23.06.2025
2025-06-23
Artikel
Pflegende Angehörige leisten unverzichtbare und systemisch bedeutende Arbeit im Gesundheits- und Sozialwesen. Aufgrund des kontinuierlich wachsenden Pflegebedarfs und zunehmender gesellschaftlicher Herausforderungen sind verbesserte politische Rahmenbedingungen und eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung dieser wichtigen Tätigkeit dringend notwendig.  

Die Anstellung und Begleitung pflegender Angehöriger durch Organisationen der Hilfe und Krankenpflege zu Hause verfügt über ein grosses Potenzial verschiedene ineinandergreifende Gesundheits-, Sozial-, Wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele zu erreichen, heute und in Zukunft.

Als eine der ersten auf pflegende Angehörige spezialisierte Spitex-Organisation fordert AsFam Folgendes:

  1. Anerkennung und angemessene finanzielle Vergütung
  • Pflege- und Betreuungsleistungen pflegender Angehöriger und Nahestehender sollen angemessen finanziell entschädigt werden, damit die betroffenen Familien davon leben können
  • Langfristige Nachteile bezüglich Altersvorsorge und Rentenansprüche müssen durch geeignete Massnahmen realitätsnah ausgeglichen werden
  1. Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der häuslichen Pflege
  • Einführung zielgruppengerechter Mindestqualifikationen (pflegerische Grundausbildung, spezifische Instruktion und Weiterbildungen)
  • Schaffung einheitlicher nationaler Mindeststandards für Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Gewaltprävention
  • Ausbau regelmässiger professioneller Beratung, Supervision sowie Evaluation der Pflegequalität durch Pflegefachpersonen
  • Weiterentwicklung der Koordination, des Case-Managements, der vorausschauenden Gesundheitsplanung, Sicherstellung der Versorgungskontinuität und Förderung von Palliative Care at Home
  • Klare Regelungen bezüglich Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bei Zwischenfällen und Fehlern
  1. Schutz vor Überlastung und gesundheitlichen Risiken
  • Subventionierte und niederschwellige Entlastungsangebote wie Tagesbetreuung, betreutes Wohnen und temporäre Pflegeplätze  
  • Präventive Massnahmen zur Förderung psychischer Gesundheit, einschliesslich Peer-Beratungen, Stressmanagement und Resilienz Coachings
  • Regelmässige Gesundheitschecks und Beratungen zur frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Risiken bei pflegenden Angehörigen
  1. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung
  • Verbindliche arbeitsrechtliche Standards inklusive Kündigungsschutz, Sozialversicherungsleistungen, klarer Ruhezeiten und Ferienregelungen
  • Rechtsverbindliche, transparente und verständliche Arbeitsverträge unabhängig von Beschäftigungsdauer oder Veränderung der Pflegesituation
  • Besonderer Kündigungsschutz bei plötzlichem Tod oder institutioneller Unterbringung der gepflegten Person
  1. Förderung von Innovation und Digitalisierung
  • Förderung digitaler Assistenzsysteme und innovativer Pflegetechnologien  
  • Weiterbildung und aktive Einbindung pflegender Angehöriger in digitale Gesundheitslösungen wie das elektronische Patientendossier (EPD)
  1. Geschlechtergerechtigkeit in der Angehörigenpflege
  • Gezielte Kampagnen und Anreize zur verstärkten Beteiligung von Männern an der Angehörigenpflege  
  • Entwicklung von Massnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung der Pflegeverantwortung und zur fairen gesellschaftlichen Lastenverteilung
  1. Einbindung von Wirtschaft und Arbeitgebern
  • Staatliche Anreize für Arbeitgeber zur Umsetzung flexibler und pflegefreundlicher Arbeitsmodelle
  • Sensibilisierung und Unterstützung von Unternehmen bei ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber pflegenden Mitarbeitenden.
  • Förderung von Wiedereinstiegs- und Weiterbildungsprogrammen mit Anerkennung der durch Pflegearbeit erworbenen Kompetenzen
  1. Transformation zu einem sachgerechten Finanzierungsmodell
  • Organisationen, die Leistungen für pflegende Angehörige erbringen, sollen gemäss definiertem Leistungsauftrag und Qualitätsrahmen sachgerecht entschädigt werden  
  • Klare und vereinfachte Regelungen für Krankenkassen-Tarife und Restkostenfinanzierung
  • Verbesserte Koordination zwischen beteiligten Sozialversicherungen und Leistungsträgern  
  • Reduktion administrativer Belastungen durch Digitalisierung und Automatisierung
  • Entwicklung adaptiver, ganzheitlicher und effizienter Verfahren zur Bedarfsabklärung und Leistungsgutsprache, um Missbrauch und unnötige Bürokratie zu verhindern
  1. Nationale Strategie und Kulturwandel
  • Entwicklung und Umsetzung einer integrativen nationalen Strategie, die Gesundheits-, Sozial- und Familienpolitik effektiv verbindet und ganzheitlich betrachtet  
  • Durchführung gesellschaftlicher Sensibilisierungskampagnen zur Anerkennung und Wertschätzung der Pflegearbeit sowie zur Veränderung gesellschaftlicher Annahmen und Wahrnehmungen

Hier finden Sie Lösungsansätze sowie einen Kostenvergleich einer klassischen Spitex versus einer Fach-Spitex für pflegende Angehörige.

Diese Forderungen stützen sich auf die Zusammenarbeit mit pflegenden Angehörigen von Asfam seit der Gründung des Familienunternehmens im Jahr 2019. Asfam hat als Pionierin massgeblich dazu beigetragen, die Unterstützung für Pflege durch Angehörige im häuslichen Umfeld zu etablieren.

Für Fragen steht Ihnen das Asfam Communication Team gerne zur Verfügung (communication@asfam.ch).

Private Spitex - Dichtung und Wahrheit
29.10.2024
2024-10-29
Artikel

In verschiedenen Medien, Print und TV, wird immer wieder moniert, dass private Spitex-Organisationen wie Pilze aus dem Boden schiessen, um sich am Honigtopf der Anstellung von pflegenden Angehörigen zu bedienen, ja gar ungebührlich und schamlos zu bereichern. Und zwar auf dem Buckel der pflegenden Angehörigen. Nachfolgend wollen wir, AsFam Schweiz, etwas Licht ins Dunkel bringen, Falschaussagen richtigstellen und, wo nötig, Fehler eingestehen und korrigieren.

Krankenkassen und öffentliche Hand zahlen den Spitex-Tarif von bis zu 90 Franken pro Stunde.

Generell vergüten die Krankenkassen gemäss KVG für die Grundpflege pro Stunde CHF 52.60. Dazu leistet die öffentliche Hand sogenannte Restkostenbeiträge, die, ganz dem föderalistischen Gedankengut der Schweiz entsprechend, von Kanton zu Kanton, sogar von Gemeinde zu Gemeinde, stark variieren: von 0 Franken (Wallis, Neuenburg) bis zu rund 20-30 Franken (Deutschschweiz). Das führt dazu, dass die AsFam in der Westschweiz geringere Stundenlöhne auszahlt (Wallis und Neuenburg 24 Franken, Fribourg 27 Franken) als in der Deutschschweiz (generell 34.30Franken – entspricht dem aktuellen IV-Assistenzbetrag). Öffentliche Spitexen mit einem Leistungsauftrag erhalten wesentlich mehr Geld von der öffentlichen Hand, im Kanton Zürich zum Beispiel 83.40 Franken.

AsFam maximiert ihren Gewinn gegenüber den Angehörigen.

Diese Aussage ist grundfalsch und nimmt wohl Bezug auf die angeblich miserablen Sozialleistungen. Tatsache jedoch ist, dass die AsFam im Bereich der BVG (berufliche Vorsorge) weit über die gesetzliche Pflicht hinausgeht: alle Löhne sind versichert, kein Koordinationsabzug und der Arbeitgeberanteil beträgt 60 Prozent sowie die Weiterbildungskosten für die pflegenden Angehörigen übernimmt. So berechnet beträgt der Stundenlohn in der Deutschschweiz knapp über 40 Franken. Rechnet man die Kosten für die nicht verrechenbare Zeit der dipl. Pflegefachpersonen (FF = Fallführende), Leitung und Administration im Backoffice, Weiterbildung des internen Personals, Miete, Fahrkosten, IT-Infrastruktur, Abschreibungen, etc. sowie die externen Kosten für Buchhaltung und Lohnabrechnung und die zu zahlenden Steuern dazu, dann verbleiben der AsFam eine Netto Gewinnmarge von 5-8 Prozent. Aldi und Lidl oder Kosmetikfirmen und Hersteller von Markenartikeln gäben sich damit nicht zufrieden! Zudem betreuen unsere FF (100%) maximal je 22 pflegende Angehörige, unser Verband ASPS empfiehlt 24. Uns ist also, im Sinne der zu pflegenden Angehörigen, Qualität wichtiger als Quantität. Gewinnmaximierung geht anders.

Während der Ferien gibt’s keinen Lohn.

Im Grundlohn ist der Ferienanteil enthalten (Variante 1). Wenn der PA Ferien bezieht, hat er entsprechend weniger Lohn. Als Alternative (Variante 2) haben wir unseren PAs angeboten, den Grundlohn durch den Ferienanteil zu reduzieren, um ihn dann bei Ferienbezug ausbezahlen zu können. Somit haben die PAs keine Lohneinbussen während der Ferien. Eine bedeutende Anzahl unserer PAs bevorzugte diese Lösung. Allerdings, das mussten wir lernen, ist es laut Bundesgericht nicht zulässig, bei regelmässiger Arbeit Ferien durch einen «Lohnzuschlag» abzugelten. Ferien dürfen also tatsächlich nur bei Bezug ausgezahlt werden. Wir werden deshalb die Wahlmöglichkeit (Variante 1) ersatzlos aufheben müssen.

Der Stundenlohn beträgt 34.30Franken, der Nettolohn aber nur rund 26 Franken.

Der theoretische Nettolohn ist je nach Art, wie man diesen berechnet (Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, etc.) unterschiedlich. Zöge man alles ab, blieben effektiv etwa 26 Franken pro Stunde übrig. Fairerweise müssten dazu dann aber auch wieder die von der AsFam getragenen Kosten (BVG, Aus- und Weiterbildung) aufgerechnet werden.

AsFam Schweiz

Der allererste Bundesgerichtsentscheid zum Thema «pflegende Angehörige»
19.11.2024
2024-11-19
Artikel

Man stelle sich mal vor: Im Jahre 2019 sprach noch niemand über «pflegende Angehörige» (nachstehend PA genannt) und heute, nur fünf Jahre später ist das Thema in aller Munde und wird auch in Bundesbern immer mehr und mehr besprochen und ist daher auch präsenter. Politiker und Politikerinnen von links bis rechts (oder auch von rechts bis links) haben eine ganz klare Meinung dazu und äussern diese auch deutlich und lautstark. Manchmal auch unbedarft. Uns fällt auf, dass sich genau diese Meinungen teilweise um 180 Grad ändern können, wenn man sich wirklich mit dem Thema und den darauf spezialisierten Firmen auseinandersetzt.

Der allererste Bundesgerichtsentscheid zum Thema «pflegende Angehörige» geht zurück ins Jahr 2006. Seit diesem Entscheid wäre es für existierende Spitex Firmen möglich gewesen, PAs anzustellen. Leider hat sich damals niemand getraut, diese Möglichkeit anzugehen. Im Jahre 2019 gab es dank der Initiative von Prof. Dr. Hardy Landolt erneut einen Bundesgerichtsentscheid, welcher die seit 2006 mögliche Anstellung von PAs bestätigte. Wir wurden durch Hardy Landolt auf diese Möglichkeit aufmerksam und haben nicht lange überlegen müssen, da wir aus eigener Erfahrung wussten, was diese beiden Gerichtsentscheide für Betroffene bedeuten. Noch 2019 haben wir (AsFam) den Antrag auf eine Spitex Bewilligung für den Kanton Zürich gestellt, mussten uns aber wegen der damaligen Pandemie gedulden. Ende August 2020 erhielten wir dann endlich die entsprechende Bewilligung und wurden umgehend im Kanton Zürich aktiv.

Alle Statistiken sprechen von rund 600'000 betreuenden und pflegenden Angehörigen in unserem Land, aber niemand kann uns beantworten, wie viele davon wirklich «pflegende Angehörige» sind. Vermutlich handelt es sich beim Grossteil um betreuende Angehörige, will heissen, sie machen die Administration für die betroffenen Personen, gehen Einkaufen oder machen allenfalls einen Spaziergang mit diesen. Vielleicht wird auch gekocht oder die Wäsche gewaschen, aber die sogenannte «Grundpflege» müssen die betroffenen Menschen noch selbst vornehmen. Und genau hier setzt die Anstellung von «PAs» an. Denn die Grundpflege geht viel weiter. Wir und unsere Mitbewerber haben zusammen heute vermutlich 3'500 – 4’000 (Schätzung) pflegende Angehörige unter Vertrag und wir gehen davon aus, dass der Durchschnitt des täglichen Aufwandes eines PAs bei zirka zwei Stunden liegt. Monatlich also rund 220'000 Stunden, welche heute insgesamt an die verschiedenen Krankenkassen in Rechnung gestellt werden. Das sind etwas mehr als 11 Mio. CHF pro Monat oder etwas mehr als 140 Mio. CHF pro Jahr. Viel Geld.

Verglichen aber mit den totalen Gesundheitskosten der Schweiz von knapp 93 Mia. CHF im Jahr 2022 schlägt der rechnerische Anteil dieser «neu geschaffenen Branche» mit lediglich 0,15 Prozent zu Buche. Was mir persönlich zu denken gibt, ist die Tatsache, dass es seit 2006 möglich gewesen wäre PAs anzustellen, sich aber niemand traute, diesen Schritt zu wagen. Wir waren u.a. Pioniere, haben viel Aufbauarbeit geleistet und Hürden beseitigt. Jetzt, wo das Feld bestellt ist, wollen viele auf diesen Zug aufspringen. Uns als AsFam hindert das jedoch nicht, uns mit voller Kraft weiterhin für die Wertschätzung und Entlastung der pflegenden Angehörigen einzusetzen. Sei dies durch Unterstützung unserer Pflegefachleute und durch die Auszahlung von fairen Gehältern – die PAs haben es mehr wie als verdient!

Geschrieben von Ruedi Kunz

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Jessica Jocham

Medienkontakt

Was AsFam für die Gesellschaft leistet

Pflegequalität

Wir helfen pflegenden Angehörigen, ihre Rolle im Gesundheitssystem professionell zu erfüllen.

Fachkräfte

Wir leisten einen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels, indem Pflege zuhause statt in Institutionen oder durch Spitex-Fachpersonal erfolgt – oder ehemalige pflegende Angehörige dank ihrer Ausbildung im Gesundheitssystem tätig werden.

AHV

Wir leisten einen Beitrag an die Alters- und Hinterlassenenvorsorge, indem wir –wie auch unsere pflegenden Angehörigen – in die Sozialversicherungen einzahlen.

Entlastung

 Wir beugen der Überlastung pflegender Angehöriger vor, die langfristig zu höheren Kosten im Gesundheitssystem führen könnte.