Über AsFam

Von pflegenden Angehörigen für pflegende Angehörige

Wir beraten, begleiten und unterstützen pflegende Angehörige

AsFam ist eine Fach-Spitex für pflegende Angehörige. Wir beraten pflegende Angehörige fachlich, begleiten sie persönlich und entlöhnen sie fair.  So können sie sich um ihre Liebsten kümmern, ohne dabei auf professionelle Unterstützung und finanzielle Sicherheit verzichten zu müssen. AsFam wurde 2019 als erste Spitex-Organisation ihrer Art als Familienunternehmen gegründet, hat ihren Sitz in Kloten und ist in 11 Schweizer Kantonen tätig.

AsFam will die Lebensqualität von pflegenden Angehörigen und ihren Familienmitgliedern nachhaltig verbessern.
Wir begleiten pflegende Angehörige persönlich, beraten sie fachlich und entlohnen sie fair für ihre Pflegearbeit. Damit ermöglichen wir ihnen, sich um ihre Liebsten zu kümmern, ohne auf professionelle Unterstützung und finanzielle Sicherheit verzichten zu müssen.
Wir sind für die pflegenden Angehörigen da und leisten durch Vertrauen, Engagement, bewusstes Handeln und Transparenz einen positiven Beitrag für die pflegenden Angehörigen, die Personen, die sie pflegen, und die Gesellschaft.

Von pflegenden Angehörigen für pflegende Angehörige

Unsere Gründer

Kenny Kunz (CEO), Ruedi Kunz (Gründer & VRP), Martin Beck (COO – Chief Healthcare)

AsFam als Arbeitgeberin

Das sagen unser Mitarbeitenden

«Bei der AsFam Schaffhausen erlebe ich täglich, dass Qualität und Wertschätzung nicht nur Worte sind, sondern aktiv gelebt werden – in einem engagierten Team, das mit Herz und Kompetenz zusammenarbeitet.»

Flavia Bolli, Pflegedienstleitung bei AsFam Schaffhausen

«Als Pflegefachfrau bei AsFam bin ich stolz darauf, zu einer zutiefst menschlichen Mission beizutragen. Pflegenden Angehörigen zuzuhören, sie zu unterstützen und ihre Arbeit wertzuschätzen, erfüllt meinen Beruf mit Bedeutung und motiviert mich jeden Tag aufs Neue.»

Patricia Rebelo / Diplomierte Pflegefachfrau - Pflegeleitung

«Die pflegenden Angehörigen machen einen so grossartigen und wertvollen Job in der alltäglichen Pflege ihrer Liebsten zu Hause, dass es mir eine Ehre und tiefe Freude ist, sie dank AsFam unterstützen und wertschätzen zu können.»

Stefan Lüthi / Diplomierter Pflegefachmann - Fallführung

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Fachperson Gesundheit (Fa Ge) 50-100%
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Du willst deinen Beruf mit Sinn und Verantwortung ausüben – und das mit einem flexiblen Arbeitsmodell und modernen Rahmenbedingungen? In unserem Spitex-Team betreust du Klient:innen dort, wo Pflege am meisten bewirkt: zu Hause.

Deine Aufgaben

  • Individuelle Pflege und Betreuung von Klient:innen im häuslichen Umfeld
  • Durchführung von Grund- und Behandlungspflege gemäss ärztlicher Verordnung
  • Pflegedokumentation mittels moderner digitaler Systeme
  • Fachliche Einschätzung von Gesundheitsverläufen
  • Verantwortungsvolle Mitarbeit im interprofessionellen Team

Dein Profil

  • Abgeschlossene Ausbildung als Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ
  • Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
  • Bereitschaft für Einsätze vorwiegend von Montag bis Freitag
  • Freude am direkten Kontakt mit Menschen und empathische Kommunikation
  • Führerschein Kat. B (Geschäftsauto steht zur Verfügung)

Wir bieten dir

  • Mitsprache bei der Dienstplanung
  • Abwechslungsreiche Einsätze mit Eigenverantwortung
  • Digitale Tools
  • Kein Alltagstrott – jeder Tag ist anders und bedeutungsvoll
  • Interne Weiterbildung & Entwicklungsmöglichkeiten

Einsatzgebiet

Unser Hauptsitz befindet sich in Kloten. Unsere Klientinnen und Klienten leben im gesamten Kanton Zürich.

Interessiert?

Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung an Caroline Honegger oder deinen Anruf (044 651 21 21) für ein unverbindliches Gespräch.

Diplomierte Pflegefachperson HF / Fallführung Kanton Bern DE/FR
Region Bern
Kanton Bern
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Möchten Sie Ihre Expertise in einem wertschätzenden Umfeld einbringen, Ihre Arbeit flexibel gestalten und Teil eines starken Teams sein?

Wir sind eine Spitex für pflegende Angehörige, die sich durch ihre enge Zusammenarbeit mit pflegenden Angehörigen auszeichnet. Unser Ziel ist es, sowohl den Betroffenen als auch ihren Familien eine optimale Unterstützung zu bieten. Der pflegende Angehörige steht im Mittelpunkt. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine engagierte und selbstständige Pflegefachkraft, die mit Freude und Fachwissen unsere Klienten und ihre Angehörigen begleitet.

Aufgaben

  • Evaluation und Dokumentation der Pflegesituation der Kunden gemäss vor Ort interner Vorgabe
  • Evaluation und Dokumentation der Pflegesituation der Kunden telefonisch gemäss interner Vorgabe
  • Abklärung des Pflegebedarfs der Kunden mittels InterRAI HC im vorgegebenen Intervall oder bei Veränderungen
  • Erstellen und evaluieren von Verordnungen
  • Erstellen und evaluieren von Pflegeplanungen nach NANDA gemäss interner Vorgabe
  • Anleitung der pflegenden Angehörigen im Schreiben von Verlaufsberichten gemäss Vorgabe im digitalen Dokumentationssystem
  • individuelle Hilfestellungen anwenden, die sich am jeweiligen Lernstand der pflegenden Angehörigen und dem eigenen Tätigkeitsbereich orientieren
  • erkennen von Entwicklungspotenzial der pflegenden Angehörigen und notwendigen Schulungsbedarf umsetzen
  • Durchführen und Auswerten von Pflegeeinsätzen gemäss interner Vorgabe
  • Hält sich über fachliche Entwicklungen auf dem aktuellen Stand und wirkt auf Anweisung der Vorgesetzten an internen oder externen Veranstaltungen mit bzw. führt Schulungen nach Auftrag selbstständig durch
  • Informiert die zuständige Stelle zeitnah über Abwesenheiten, Krankheit, Unfälle sowie weitere organisatorisch oder administrativ relevante Änderungen
  • Eigenständige fachliche Fortbildung sowie Mitwirkung an internen oder externen Veranstaltungen auf Anweisung der Vorgesetzten und eigenständige Durchführung von Schulungen nach Auftrag
  • Wahrung der Schweigepflicht und des Datenschutzes im Umgang mit Patientendaten
  • Vertrauliche Behandlung aller Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden
  • Die Weisungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit werden befolgt. Die Sicherheitsvorschriften werden beachtet, allfällige Risiken und Sicherheitsmängel werden den Vorgesetzten unverzüglich gemeldet.
  • Aktive Unterstützung an der Ausbildung von Auszubildenden oder bei der Einführung von neuen Mitarbeitenden innerhalb der Fachkompetenz.

Ihr Profil

  • Abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann HF oder FH (oder eine gleichwertig anerkannte Qualifikation).
  • Wohnsitz in der Region Bern oder die Bereitschaft, sich regional zu integrieren.
  • Empathische Grundhaltung sowie Freude an der Begleitung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen.
  • Interesse an Führungsaufgaben sowie an der Mitgestaltung von Prozessen und der aktiven Weiterentwicklung der Pflegequalität.
  • Hohe Fach- und Sozialkompetenz gepaart mit einer selbstständigen, strukturierten und verantwortungsbewussten Arbeitsweise.
  • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Freude an interdisziplinärer und wertschätzender Zusammenarbeit im Team.
  • Engagement für eine offene Teamkultur und Bereitschaft, die eigenen Ideen und Erfahrungen einzubringen.
  • Flexibilität, Belastbarkeit und ein lösungsorientierter Arbeitsstil, auch in anspruchsvollen Situationen.
  • Gültiger Führerschein der Kategorie B und Freude an einer mobilen, abwechslungsreichen Tätigkeit.
  • Fliessend in Französisch und Deutsch, jede weitere Sprache willkommen

Was Sie bei uns erwartet:

  • Selbstbestimmte Arbeitsgestaltung: Sie haben die Freiheit, Ihre Arbeitstage von Montag bis Freitag innerhalb geregelter Zeiten eigenverantwortlich einzuteilen und so Ihre Work-Life-Balance optimal zu gestalten.
  • Sinnstiftende und vielfältige Aufgaben:
  • Direkte Unterstützung vor Ort: Sie besuchen Familien regelmässig zu Hause. Sind verantwortliche für die Führung der pflegenden Angehörigen und beraten und coachen in Bezug auf die zu leistende Pflege, motivieren und unterstützen beim Erwerb eines Pflegehilfezertifikates.
  • Qualitätssicherung: Sie sind mitverantwortlich für die Leistungskontrolle der verrechneten Leistungen im System und stellen die korrekte Dokumentation sicher.
  • Netzwerkarbeit: Sie pflegen den Austausch mit anderen involvierten Diensten, um eine umfassende Versorgung der Klienten zu gewährleisten.
  • Kollegiales und unterstützendes Umfeld:
  • Regelmässiger Austausch: Wir legen Wert auf regelmässige Teamsitzungen und Austausch innerhalb des Pflegeteams, um Wissen zu teilen und eine gute Zusammenarbeit zu fördern.
  • Gestaltungsspielraum: Sie haben die Möglichkeit, sich aktiv an Projekten zu beteiligen und so die Entwicklung von AsFam mitzugestalten.
  • Entwicklungsmöglichkeiten: Wir bieten Ihnen ein dynamisches Umfeld, in dem Sie sich fachlich und persönlich weiterentwickeln können. Ziel ist es stärken zu stärken.
  • Attraktive Anstellungsbedingungen: Neben sehr guten Sozialleistungen profitieren Sie von einer fairen Spesenregelung und weiteren Goodies.
  • Vielfältiges Einsatzgebiet: Ihr Arbeitsort erstreckt sich über die Region Bern

Fühlen Sie sich angesprochen? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an Caroline Honegger !

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Medien

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Für uns stehen die pflegenden Angehörigen im Mittelpunkt – nicht der Gewinn
25.09.2025
2025-09-25
Artikel

Pflegende Angehörige sind das unsichtbare Rückgrat unseres Gesundheitssystems. AsFam unterstützt sie mit Fachwissen und Herz. Kenny Kunz, Mitglied der Geschäftsleitung bei AsFam, erzählt in der Sonderbeilage "Fokus Gesundheit" des Tages-Anzeigers, was der privaten Spitex wichtig ist und wie sie sich von anderen Anbietern unterscheidet.

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AsFam in der Sendung TopMed von Tele Top
28.10.2025
2025-10-28
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Anlässlich des Tags der betreuenden Angehörigen vom 30. Oktober 2025 durften Caroline Honegger Leiterin Administration und HR, und Rebekka Nussbaumer-Schiess, Co-Pflegeleiterin von AsFam Zürich – beide Mitglieder der Geschäftsleitung – in der Sendung TOP MED von Tele Top auftreten.

Im Gespräch erzählen sie nicht nur, was es bedeutet, pflegende:r Angehörige:r zu sein und wie wir bei AsFam unsere pflegenden Angehörigen im Alltag unterstützen, sondern auch, welche gesellschaftlichen und politischen Veränderungen sie sich für die Zukunft wünschen.

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Zahlen und Fakten zum Tag der betreuenden Angehörigen (30. Oktober)
23.06.2025
2025-06-23
Medienmitteilungen
Das leisten pflegende Angehörige

In der Schweiz betreuen und/oder pflegen rund 600'000 Menschen Angehörige – oft rundum die Uhr, häufig ohne Ferien oder Lohn. Etwa jede 15. erwerbstätige Person kümmert sich zusätzlich um eine nahestehende Person. Für viele ist die Belastung so gross, dass sie ihre Arbeit ganz oder teilweise aufgeben müssen, was sich negativ auf ihre finanzielle Sicherheit und soziale Absicherung auswirkt. Anlässlich des Tags der betreuenden Angehörigen am 30. Oktober macht AsFam –eine der ersten privaten Spitex-Organisationen für pflegende Angehörige in der Schweiz – die Arbeit der pflegenden Angehörigen mit Zahlen und Fakten sichtbar.

Kloten, 23.Oktober 2025 – Die Dimension der «Care Arbeit» pflegender Angehöriger lässt sich nicht nur emotional, sondern auch faktisch belegen. Eine Übersicht:

24 Stunden an 7 Tagen

Pflegende Angehörige sind oft rund um die Uhr im Einsatz – ohne feste Arbeitszeiten und ohne freie Wochenenden. Während Angestellte im Gesundheitswesen laut Arbeitsgesetz Anspruch auf mindestens einen wöchentlichen Ruhetag haben, sieht die Realität für pflegende Angehörige ganz anders aus. Ihre Verantwortung dauert 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche – häufig über Monate oder sogar Jahre. Entlastung gibt es oft erst, wenn die pflegebedürftige Person in ein Heim zieht oder verstirbt.

 

0 Tage Ferien

Wer eine Auszeit braucht, muss diese selbst organisieren – oft mit hohem Aufwand und zusätzlichen Kosten. Bei einer Person mit umfassendem Pflegebedarf, die rund um die Uhr betreut werden muss, reicht eine stundenweise Spitex-Unterstützung nicht aus. In solchen Fällen braucht es eine durchgehende Betreuungsperson odereinen Platz in einem Entlastungsheim, was wiederum beides Kosten verursacht.

 

0 Franken Lohn

Pflegende Angehörige, die sich nicht über eine Spitex anstellen lassen, haben keinen Anspruch auf eine faire Entlöhnung im Sinne eines fixen Lohns, der monatlich sozialversichert auf ihr Konto überwiesen wird. Das bedeutet kein oder ein sehr geringes Einkommen. Die Auswirkungen sind deutlich – sowohl kurzfristig als auch langfristig. Erlaubt es die Lebenssituation einer Person nicht, zusätzlich erwerbstätig zu sein, kann dies kurzfristig zu finanzieller Abhängigkeit führen – etwa vom privaten Umfeld – und im Extremfall den Bezug von Sozialhilfe erforderlich machen. Langfristig hinterlassen fehlende oderungenügende Beitragszeiten Lücken in der Altersvorsorge und erhöhen das Risiko von Altersarmut. Über 50 Prozent (BAG, 2020) der betreuenden Angehörigen sind Frauen. Viele bringen bereits Vorsorgelücken mit, etwa durch Vollzeit-Kinderbetreuung oder Teilzeitbeschäftigung – unbezahlte Pflegearbeit verschärft diese strukturelle Benachteiligung weiter.

 

Jede 15. erwerbstätige Person hat einen zweiten (unbezahlten) Job

Von den 5,3 Millionen Erwerbstätigen in der Schweiz (BFS, 2025) leistenrund 360'000 Menschen zusätzlich Betreuungs- und/oder Pflegearbeit (BAG, 2025). Das entspricht etwa jeder 15. erwerbstätigen Person, die neben dem Job einen zweiten, (unbezahlten) Pflegejob übernimmt. Beispiel: In einem Büro mit 15Mitarbeitenden kümmert sich statistisch gesehen eine Person zusätzlich um eine angehörige Person zuhause.

 

75'000 Vollzeitstellen
Bei AsFam angestellte pflegende Angehörige erbringen durchschnittlich 1,5 Stunden Grundpflege pro Tag*. Das umfasst beispielsweise Mahlzeiten eingeben, beim Duschen oder Toilettenganghelfen, an- und auskleiden, körperliche Mobilität fördern oder Medikamente verabreichen. Angenommen, die Hälfte der rund 600'000 betreuenden Angehörigen (BAG, 2025) verrichtet auch Grundpflegeleistungen, entspricht ihre Arbeitszeit insgesamt rund 75'000Vollzeitstellen. Zum Vergleich: 2023 arbeiteten in Schweizer Alters- und Pflegeheimen so viele Mitarbeitende, dass ihre Arbeitszeit etwa 100'000 Vollzeitstellen entspricht (senesuisse, 2023). In den Spitälern waren es 2023 knapp186’000 (BFS, 2024).

 

40Prozent müssen ihren Job aufgeben

Über 40Prozent der betreuenden oder pflegenden Angehörigen kümmern sich in einer so hohen Intensität um ihre Angehörigen, dass sie Betreuung und Erwerbstätigkeitschwierig vereinbaren können (BAG, 2025). Bei 600'000 betreuenden Angehörigen sind das über 240'000 Personen, die nicht auf dem Arbeitsmarkt tätig sind, und somit nicht in die Alters- und Hinterlassenenversicherung für alle einzahlen und weniger Steuern fürs Gemeinwohl beitragen.

 

Diese Zahlen und Fakten machen klar, was die Betreuung und Pflege von Angehörigen wirklich ist: echte, unverzichtbare und gesellschaftlich hochrelevante Arbeit. Kenny Kunz, Mitglied der Geschäftsleitung bei AsFam, bringt es auf den Punkt: «Pflegende Angehörige tragen einen grossen Teil der Pflegearbeit in der Schweiz – meistunbezahlt, oft ungesehen und unter grosser Belastung. Unser Ziel ist es, ihre Arbeit sichtbar zu machen, sie fair zu entlohnen und ihnen professionelle Unterstützung an die Seite zu stellen.» Kunz ist auch Mitglied der Gründerfamilie von AsFam und kennt die Herausforderungen pflegender Angehöriger aus eigener familiärer Erfahrung: «Meine Mutter pflegte zuerst mit meiner Grossmutter meinen Grossvater – später allein. Und nach einem Unfall auch mich, immer ohne fachliche oder finanzielle Unterstützung. Mein Vater und ich waren danach überzeugt: Pflegende Angehörige verdienen mehr Anerkennung und konkrete Hilfe, um ihre Lebensqualität und die ihrer Familien nachhaltig zu verbessern. So entstand die Vision von AsFam.»

 

Die diplomierten Pflegefachpersonen von AsFam beraten die pflegenden Angehörigen fachlich und begleiten sie persönlich in ihrem Alltag. Sie kennen die jeweilige Familiensituation gut, stehen in regelmässigem Austausch mit den Beteiligten und besuchen die Familien mindestens einmal pro Monat. Für die Grundpflegeleistungen**, die sie täglich erbringen, zahlt AsFam den pflegenden Angehörigen monatlich einen Lohn. Dieser ist sozialversichert, und AsFam zahlt zudem 60 Prozent - statt der gesetzlich vorgeschriebenen 50 Prozent - in die Pensionskasse ein. Zusätzlich wird ihnen die gesetzlich vorgesehene Ausbildung – etwa als Pflegehelfer:in SRK oder zertifizierte:r pflegende:r Angehörige:r – finanziert. So ist sichergestellt, dass die Pflege fachlich korrekt und qualitativ hochwertig erfolgt. Ausserdem haben sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der AsFam Community – digital oder vor Ort – regelmässig mit anderen pflegenden Angehörigen auszutauschen.

 

Medienkontakt

Jessica Jocham

044 51525 47

communication@asfam.ch

 

Über den Tag der betreuenden Angehörigen

Der Tag der betreuenden Angehörigen findet jährlich am 30. Oktober statt und wird von einer interkantonalen Allianz mehrerer Kantone organisiert. Ziel ist es, die wichtige Rolle betreuender Angehöriger sichtbar zu machen, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Betroffene über Unterstützungsangebote zu informieren, um Erschöpfung und soziale Isolation zu verhindern. Zudem dient der Tag dazu, den Angehörigen für ihren wertvollen Einsatz zu danken, der die professionelle und freiwillige Pflege ergänzt.

 

Unterscheidung «Betreuung» und «Pflege»

Pflegebezeichnet die Unterstützung bei körperlichen oder medizinischen Bedürfnissen2.Betreuung hingegen umfasst die alltagsnahe Begleitung und Unterstützung. Dazuzählen beispielsweise die Beaufsichtigung der betreuten Person, dieUnterstützung im täglichen Leben sowie die Begleitung zu Arzt-, Therapie- oderanderen Terminen.

ÜberAsFam

AsFam ist eine der ersten auf Angehörigenpflege spezialisierte Spitex in der Schweiz. Wir beraten pflegende Angehörige fachlich, begleiten sie persönlich und entlöhnen sie fair. So können sie sich um ihre Liebsten kümmern, ohne dabei auf professionelle Unterstützung und finanzielle Sicherheit verzichten zu müssen. Wir wollen die Lebensqualität von pflegenden Angehörigen und ihren Familienmitgliedern nachhaltig verbessern. AsFam wurde 2019 als eine der ersten Spitex-Organisationihrer Art als Familienunternehmen gegründet, hat ihren Sitz in Kloten und ist in 16 Schweizer Kantonen tätig. Mehr erfahren unter www.asfam.ch.

* Die 1,5 Stundenentsprechen dem von der Krankenkasse vergüteten Zeitaufwand. In der Praxis istder Aufwand oft höher, zum Beispiel wenn eine Person beim Zähneputzen nurzögerlich mitmacht oder an manchen Tagen wegen ihres körperlichen Zustandsmehrfach gewaschen werden muss. Trotzdem vergütet die Krankenkasse nur die festgelegte Minutenanzahl.

** Trinken und Essen (Mahlzeiten eingeben), An- und Ausziehen (Kleider wechseln oder Kompressionsstrümpfe anziehen), Körperpflege und Hygiene (Hilfe beim Duschen, Toilettengang) sowie Mobilisation und Lagern(Bewegungsübungen, Betten, Massnahmen zur Vermeidung von Dekubitus).

Medienmitteilung
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Medienmitteilung
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Anstellung und Unterstützung pflegender Angehöriger: Transformation anstreben statt bürokratischer Hürden aufbauen
23.06.2025
2025-06-23
Artikel
Pflegende Angehörige leisten unverzichtbare und systemisch bedeutende Arbeit im Gesundheits- und Sozialwesen. Aufgrund des kontinuierlich wachsenden Pflegebedarfs und zunehmender gesellschaftlicher Herausforderungen sind verbesserte politische Rahmenbedingungen und eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung dieser wichtigen Tätigkeit dringend notwendig.  

Die Anstellung und Begleitung pflegender Angehöriger durch Organisationen der Hilfe und Krankenpflege zu Hause verfügt über ein grosses Potenzial verschiedene ineinandergreifende Gesundheits-, Sozial-, Wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele zu erreichen, heute und in Zukunft.

Als eine der ersten auf pflegende Angehörige spezialisierte Spitex-Organisation fordert AsFam Folgendes:

  1. Anerkennung und angemessene finanzielle Vergütung
  • Pflege- und Betreuungsleistungen pflegender Angehöriger und Nahestehender sollen angemessen finanziell entschädigt werden, damit die betroffenen Familien davon leben können
  • Langfristige Nachteile bezüglich Altersvorsorge und Rentenansprüche müssen durch geeignete Massnahmen realitätsnah ausgeglichen werden
  1. Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der häuslichen Pflege
  • Einführung zielgruppengerechter Mindestqualifikationen (pflegerische Grundausbildung, spezifische Instruktion und Weiterbildungen)
  • Schaffung einheitlicher nationaler Mindeststandards für Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Gewaltprävention
  • Ausbau regelmässiger professioneller Beratung, Supervision sowie Evaluation der Pflegequalität durch Pflegefachpersonen
  • Weiterentwicklung der Koordination, des Case-Managements, der vorausschauenden Gesundheitsplanung, Sicherstellung der Versorgungskontinuität und Förderung von Palliative Care at Home
  • Klare Regelungen bezüglich Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bei Zwischenfällen und Fehlern
  1. Schutz vor Überlastung und gesundheitlichen Risiken
  • Subventionierte und niederschwellige Entlastungsangebote wie Tagesbetreuung, betreutes Wohnen und temporäre Pflegeplätze  
  • Präventive Massnahmen zur Förderung psychischer Gesundheit, einschliesslich Peer-Beratungen, Stressmanagement und Resilienz Coachings
  • Regelmässige Gesundheitschecks und Beratungen zur frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Risiken bei pflegenden Angehörigen
  1. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung
  • Verbindliche arbeitsrechtliche Standards inklusive Sozialversicherungsleistungen, klarer Ruhezeiten und Ferienregelungen
  • Rechtsverbindliche, transparente und verständliche Arbeitsverträge unabhängig von Beschäftigungsdauer oder Veränderung der Pflegesituation
  1. Förderung von Innovation und Digitalisierung
  • Förderung digitaler Assistenzsysteme und innovativer Pflegetechnologien  
  • Weiterbildung und aktive Einbindung pflegender Angehöriger in digitale Gesundheitslösungen wie das elektronische Patientendossier (EPD)
  1. Geschlechtergerechtigkeit in der Angehörigenpflege
  • Gezielte Kampagnen und Anreize zur verstärkten Beteiligung von Männern an der Angehörigenpflege  
  • Entwicklung von Massnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung der Pflegeverantwortung und zur fairen gesellschaftlichen Lastenverteilung
  1. Einbindung von Wirtschaft und Arbeitgebern
  • Staatliche Anreize für Arbeitgeber zur Umsetzung flexibler und pflegefreundlicher Arbeitsmodelle
  • Sensibilisierung und Unterstützung von Unternehmen bei ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber pflegenden Mitarbeitenden.
  • Förderung von Wiedereinstiegs- und Weiterbildungsprogrammen mit Anerkennung der durch Pflegearbeit erworbenen Kompetenzen
  1. Transformation zu einem sachgerechten Finanzierungsmodell
  • Organisationen, die Leistungen für pflegende Angehörige erbringen, sollen gemäss definiertem Leistungsauftrag und Qualitätsrahmen sachgerecht entschädigt werden  
  • Klare und vereinfachte Regelungen für Krankenkassen-Tarife und Restkostenfinanzierung
  • Verbesserte Koordination zwischen beteiligten Sozialversicherungen und Leistungsträgern  
  • Reduktion administrativer Belastungen durch Digitalisierung und Automatisierung
  • Entwicklung adaptiver, ganzheitlicher und effizienter Verfahren zur Bedarfsabklärung und Leistungsgutsprache, um Missbrauch und unnötige Bürokratie zu verhindern
  1. Nationale Strategie und Kulturwandel
  • Entwicklung und Umsetzung einer integrativen nationalen Strategie, die Gesundheits-, Sozial- und Familienpolitik effektiv verbindet und ganzheitlich betrachtet  
  • Durchführung gesellschaftlicher Sensibilisierungskampagnen zur Anerkennung und Wertschätzung der Pflegearbeit sowie zur Veränderung gesellschaftlicher Annahmen und Wahrnehmungen

Hier finden Sie Lösungsansätze sowie einen Kostenvergleich einer klassischen Spitex versus einer Fach-Spitex für pflegende Angehörige.

Diese Forderungen stützen sich auf die Zusammenarbeit mit pflegenden Angehörigen von Asfam seit der Gründung des Familienunternehmens im Jahr 2019. Asfam hat als Pionierin massgeblich dazu beigetragen, die Unterstützung für Pflege durch Angehörige im häuslichen Umfeld zu etablieren.

Für Fragen steht Ihnen das Asfam Communication Team gerne zur Verfügung (communication@asfam.ch).

Medienmitteilung
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Medienmitteilung
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Private Spitex - Dichtung und Wahrheit
29.10.2024
2024-10-29
Medienmitteilungen

In verschiedenen Medien, Print und TV, wird immer wieder moniert, dass private Spitex-Organisationen wie Pilze aus dem Boden schiessen, um sich am Honigtopf der Anstellung von pflegenden Angehörigen zu bedienen, ja gar ungebührlich und schamlos zu bereichern. Und zwar auf dem Buckel der pflegenden Angehörigen. Nachfolgend wollen wir, AsFam Schweiz, etwas Licht ins Dunkel bringen, Falschaussagen richtigstellen und, wo nötig, Fehler eingestehen und korrigieren.

Krankenkassen und öffentliche Hand zahlen den Spitex-Tarif von bis zu 90 Franken pro Stunde.

Generell vergüten die Krankenkassen gemäss KVG für die Grundpflege pro Stunde CHF 52.60. Dazu leistet die öffentliche Hand sogenannte Restkostenbeiträge, die, ganz dem föderalistischen Gedankengut der Schweiz entsprechend, von Kanton zu Kanton, sogar von Gemeinde zu Gemeinde, stark variieren: von 0 Franken (Wallis, Neuenburg) bis zu rund 20-30 Franken (Deutschschweiz). Das führt dazu, dass die AsFam in der Westschweiz geringere Stundenlöhne auszahlt (Wallis und Neuenburg 24 Franken, Fribourg 27 Franken) als in der Deutschschweiz (generell 34.30Franken – entspricht dem aktuellen IV-Assistenzbetrag). Öffentliche Spitexen mit einem Leistungsauftrag erhalten wesentlich mehr Geld von der öffentlichen Hand, im Kanton Zürich zum Beispiel 83.40 Franken.

AsFam maximiert ihren Gewinn gegenüber den Angehörigen.

Diese Aussage ist grundfalsch und nimmt wohl Bezug auf die angeblich miserablen Sozialleistungen. Tatsache jedoch ist, dass die AsFam im Bereich der BVG (berufliche Vorsorge) weit über die gesetzliche Pflicht hinausgeht: alle Löhne sind versichert, kein Koordinationsabzug und der Arbeitgeberanteil beträgt 60 Prozent sowie die Weiterbildungskosten für die pflegenden Angehörigen übernimmt. So berechnet beträgt der Stundenlohn in der Deutschschweiz knapp über 40 Franken. Rechnet man die Kosten für die nicht verrechenbare Zeit der dipl. Pflegefachpersonen (FF = Fallführende), Leitung und Administration im Backoffice, Weiterbildung des internen Personals, Miete, Fahrkosten, IT-Infrastruktur, Abschreibungen, etc. sowie die externen Kosten für Buchhaltung und Lohnabrechnung und die zu zahlenden Steuern dazu, dann verbleiben der AsFam eine Netto Gewinnmarge von 5-8 Prozent. Aldi und Lidl oder Kosmetikfirmen und Hersteller von Markenartikeln gäben sich damit nicht zufrieden! Zudem betreuen unsere FF (100%) maximal je 22 pflegende Angehörige, unser Verband ASPS empfiehlt 24. Uns ist also, im Sinne der zu pflegenden Angehörigen, Qualität wichtiger als Quantität. Gewinnmaximierung geht anders.

Während der Ferien gibt’s keinen Lohn.

Im Grundlohn ist der Ferienanteil enthalten (Variante 1). Wenn der PA Ferien bezieht, hat er entsprechend weniger Lohn. Als Alternative (Variante 2) haben wir unseren PAs angeboten, den Grundlohn durch den Ferienanteil zu reduzieren, um ihn dann bei Ferienbezug ausbezahlen zu können. Somit haben die PAs keine Lohneinbussen während der Ferien. Eine bedeutende Anzahl unserer PAs bevorzugte diese Lösung. Allerdings, das mussten wir lernen, ist es laut Bundesgericht nicht zulässig, bei regelmässiger Arbeit Ferien durch einen «Lohnzuschlag» abzugelten. Ferien dürfen also tatsächlich nur bei Bezug ausgezahlt werden. Wir werden deshalb die Wahlmöglichkeit (Variante 1) ersatzlos aufheben müssen.

Der Stundenlohn beträgt 34.30Franken, der Nettolohn aber nur rund 26 Franken.

Der theoretische Nettolohn ist je nach Art, wie man diesen berechnet (Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, etc.) unterschiedlich. Zöge man alles ab, blieben effektiv etwa 26 Franken pro Stunde übrig. Fairerweise müssten dazu dann aber auch wieder die von der AsFam getragenen Kosten (BVG, Aus- und Weiterbildung) aufgerechnet werden.

AsFam Schweiz

Der allererste Bundesgerichtsentscheid zum Thema «pflegende Angehörige»
19.11.2024
2024-11-19
Medienmitteilungen

Man stelle sich mal vor: Im Jahre 2019 sprach noch niemand über «pflegende Angehörige» (nachstehend PA genannt) und heute, nur fünf Jahre später ist das Thema in aller Munde und wird auch in Bundesbern immer mehr und mehr besprochen und ist daher auch präsenter. Politiker und Politikerinnen von links bis rechts (oder auch von rechts bis links) haben eine ganz klare Meinung dazu und äussern diese auch deutlich und lautstark. Manchmal auch unbedarft. Uns fällt auf, dass sich genau diese Meinungen teilweise um 180 Grad ändern können, wenn man sich wirklich mit dem Thema und den darauf spezialisierten Firmen auseinandersetzt.

Der allererste Bundesgerichtsentscheid zum Thema «pflegende Angehörige» geht zurück ins Jahr 2006. Seit diesem Entscheid wäre es für existierende Spitex Firmen möglich gewesen, PAs anzustellen. Leider hat sich damals niemand getraut, diese Möglichkeit anzugehen. Im Jahre 2019 gab es dank der Initiative von Prof. Dr. Hardy Landolt erneut einen Bundesgerichtsentscheid, welcher die seit 2006 mögliche Anstellung von PAs bestätigte. Wir wurden durch Hardy Landolt auf diese Möglichkeit aufmerksam und haben nicht lange überlegen müssen, da wir aus eigener Erfahrung wussten, was diese beiden Gerichtsentscheide für Betroffene bedeuten. Noch 2019 haben wir (AsFam) den Antrag auf eine Spitex Bewilligung für den Kanton Zürich gestellt, mussten uns aber wegen der damaligen Pandemie gedulden. Ende August 2020 erhielten wir dann endlich die entsprechende Bewilligung und wurden umgehend im Kanton Zürich aktiv.

Alle Statistiken sprechen von rund 600'000 betreuenden und pflegenden Angehörigen in unserem Land, aber niemand kann uns beantworten, wie viele davon wirklich «pflegende Angehörige» sind. Vermutlich handelt es sich beim Grossteil um betreuende Angehörige, will heissen, sie machen die Administration für die betroffenen Personen, gehen Einkaufen oder machen allenfalls einen Spaziergang mit diesen. Vielleicht wird auch gekocht oder die Wäsche gewaschen, aber die sogenannte «Grundpflege» müssen die betroffenen Menschen noch selbst vornehmen. Und genau hier setzt die Anstellung von «PAs» an. Denn die Grundpflege geht viel weiter. Wir und unsere Mitbewerber haben zusammen heute vermutlich 3'500 – 4’000 (Schätzung) pflegende Angehörige unter Vertrag und wir gehen davon aus, dass der Durchschnitt des täglichen Aufwandes eines PAs bei zirka zwei Stunden liegt. Monatlich also rund 220'000 Stunden, welche heute insgesamt an die verschiedenen Krankenkassen in Rechnung gestellt werden. Das sind etwas mehr als 11 Mio. CHF pro Monat oder etwas mehr als 140 Mio. CHF pro Jahr. Viel Geld.

Verglichen aber mit den totalen Gesundheitskosten der Schweiz von knapp 93 Mia. CHF im Jahr 2022 schlägt der rechnerische Anteil dieser «neu geschaffenen Branche» mit lediglich 0,15 Prozent zu Buche. Was mir persönlich zu denken gibt, ist die Tatsache, dass es seit 2006 möglich gewesen wäre PAs anzustellen, sich aber niemand traute, diesen Schritt zu wagen. Wir waren u.a. Pioniere, haben viel Aufbauarbeit geleistet und Hürden beseitigt. Jetzt, wo das Feld bestellt ist, wollen viele auf diesen Zug aufspringen. Uns als AsFam hindert das jedoch nicht, uns mit voller Kraft weiterhin für die Wertschätzung und Entlastung der pflegenden Angehörigen einzusetzen. Sei dies durch Unterstützung unserer Pflegefachleute und durch die Auszahlung von fairen Gehältern – die PAs haben es mehr wie als verdient!

Geschrieben von Ruedi Kunz

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Was AsFam für die Gesellschaft leistet

Pflegequalität

Wir helfen pflegenden Angehörigen, ihre Rolle im Gesundheitssystem professionell zu erfüllen.

Fachkräfte

Wir leisten einen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels, indem Pflege zuhause statt in Institutionen oder durch Spitex-Fachpersonal erfolgt – oder ehemalige pflegende Angehörige dank ihrer Ausbildung im Gesundheitssystem tätig werden.

AHV

Wir leisten einen Beitrag an die Alters- und Hinterlassenenvorsorge, indem wir – wie auch unsere pflegenden Angehörigen – in die Sozialversicherungen einzahlen.

Entlastung

 Wir beugen der Überlastung pflegender Angehöriger vor, die langfristig zu höheren Kosten im Gesundheitssystem führen könnte.