
AsFam ist eine Fach-Spitex für pflegende Angehörige. Wir beraten pflegende Angehörige fachlich, begleiten sie persönlich und entlöhnen sie fair. So können sie sich um ihre Liebsten kümmern, ohne dabei auf professionelle Unterstützung und finanzielle Sicherheit verzichten zu müssen. AsFam wurde 2019 als erste Spitex-Organisation ihrer Art als Familienunternehmen gegründet, hat ihren Sitz in Kloten und ist in 17 Schweizer Kantonen tätig.







Anlässlich des Tags der betreuenden Angehörigen vom 30. Oktober 2025 durften Caroline Honegger Leiterin Administration und HR, und Rebekka Nussbaumer-Schiess, Co-Pflegeleiterin von AsFam Zürich – beide Mitglieder der Geschäftsleitung – in der Sendung TOP MED von Tele Top auftreten.
Im Gespräch erzählen sie nicht nur, was es bedeutet, pflegende:r Angehörige:r zu sein und wie wir bei AsFam unsere pflegenden Angehörigen im Alltag unterstützen, sondern auch, welche gesellschaftlichen und politischen Veränderungen sie sich für die Zukunft wünschen.
In der Schweiz betreuen und/oder pflegen rund 600'000 Menschen Angehörige – oft rundum die Uhr, häufig ohne Ferien oder Lohn. Etwa jede 15. erwerbstätige Person kümmert sich zusätzlich um eine nahestehende Person. Für viele ist die Belastung so gross, dass sie ihre Arbeit ganz oder teilweise aufgeben müssen, was sich negativ auf ihre finanzielle Sicherheit und soziale Absicherung auswirkt. Anlässlich des Tags der betreuenden Angehörigen am 30. Oktober macht AsFam –eine der ersten privaten Spitex-Organisationen für pflegende Angehörige in der Schweiz – die Arbeit der pflegenden Angehörigen mit Zahlen und Fakten sichtbar.
Kloten, 23.Oktober 2025 – Die Dimension der «Care Arbeit» pflegender Angehöriger lässt sich nicht nur emotional, sondern auch faktisch belegen. Eine Übersicht:
24 Stunden an 7 Tagen
Pflegende Angehörige sind oft rund um die Uhr im Einsatz – ohne feste Arbeitszeiten und ohne freie Wochenenden. Während Angestellte im Gesundheitswesen laut Arbeitsgesetz Anspruch auf mindestens einen wöchentlichen Ruhetag haben, sieht die Realität für pflegende Angehörige ganz anders aus. Ihre Verantwortung dauert 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche – häufig über Monate oder sogar Jahre. Entlastung gibt es oft erst, wenn die pflegebedürftige Person in ein Heim zieht oder verstirbt.
0 Tage Ferien
Wer eine Auszeit braucht, muss diese selbst organisieren – oft mit hohem Aufwand und zusätzlichen Kosten. Bei einer Person mit umfassendem Pflegebedarf, die rund um die Uhr betreut werden muss, reicht eine stundenweise Spitex-Unterstützung nicht aus. In solchen Fällen braucht es eine durchgehende Betreuungsperson odereinen Platz in einem Entlastungsheim, was wiederum beides Kosten verursacht.
0 Franken Lohn
Pflegende Angehörige, die sich nicht über eine Spitex anstellen lassen, haben keinen Anspruch auf eine faire Entlöhnung im Sinne eines fixen Lohns, der monatlich sozialversichert auf ihr Konto überwiesen wird. Das bedeutet kein oder ein sehr geringes Einkommen. Die Auswirkungen sind deutlich – sowohl kurzfristig als auch langfristig. Erlaubt es die Lebenssituation einer Person nicht, zusätzlich erwerbstätig zu sein, kann dies kurzfristig zu finanzieller Abhängigkeit führen – etwa vom privaten Umfeld – und im Extremfall den Bezug von Sozialhilfe erforderlich machen. Langfristig hinterlassen fehlende oderungenügende Beitragszeiten Lücken in der Altersvorsorge und erhöhen das Risiko von Altersarmut. Über 50 Prozent (BAG, 2020) der betreuenden Angehörigen sind Frauen. Viele bringen bereits Vorsorgelücken mit, etwa durch Vollzeit-Kinderbetreuung oder Teilzeitbeschäftigung – unbezahlte Pflegearbeit verschärft diese strukturelle Benachteiligung weiter.
Jede 15. erwerbstätige Person hat einen zweiten (unbezahlten) Job
Von den 5,3 Millionen Erwerbstätigen in der Schweiz (BFS, 2025) leistenrund 360'000 Menschen zusätzlich Betreuungs- und/oder Pflegearbeit (BAG, 2025). Das entspricht etwa jeder 15. erwerbstätigen Person, die neben dem Job einen zweiten, (unbezahlten) Pflegejob übernimmt. Beispiel: In einem Büro mit 15Mitarbeitenden kümmert sich statistisch gesehen eine Person zusätzlich um eine angehörige Person zuhause.
75'000 Vollzeitstellen
Bei AsFam angestellte pflegende Angehörige erbringen durchschnittlich 1,5 Stunden Grundpflege pro Tag*. Das umfasst beispielsweise Mahlzeiten eingeben, beim Duschen oder Toilettenganghelfen, an- und auskleiden, körperliche Mobilität fördern oder Medikamente verabreichen. Angenommen, die Hälfte der rund 600'000 betreuenden Angehörigen (BAG, 2025) verrichtet auch Grundpflegeleistungen, entspricht ihre Arbeitszeit insgesamt rund 75'000Vollzeitstellen. Zum Vergleich: 2023 arbeiteten in Schweizer Alters- und Pflegeheimen so viele Mitarbeitende, dass ihre Arbeitszeit etwa 100'000 Vollzeitstellen entspricht (senesuisse, 2023). In den Spitälern waren es 2023 knapp186’000 (BFS, 2024).
40Prozent müssen ihren Job aufgeben
Über 40Prozent der betreuenden oder pflegenden Angehörigen kümmern sich in einer so hohen Intensität um ihre Angehörigen, dass sie Betreuung und Erwerbstätigkeitschwierig vereinbaren können (BAG, 2025). Bei 600'000 betreuenden Angehörigen sind das über 240'000 Personen, die nicht auf dem Arbeitsmarkt tätig sind, und somit nicht in die Alters- und Hinterlassenenversicherung für alle einzahlen und weniger Steuern fürs Gemeinwohl beitragen.
Diese Zahlen und Fakten machen klar, was die Betreuung und Pflege von Angehörigen wirklich ist: echte, unverzichtbare und gesellschaftlich hochrelevante Arbeit. Kenny Kunz, Mitglied der Geschäftsleitung bei AsFam, bringt es auf den Punkt: «Pflegende Angehörige tragen einen grossen Teil der Pflegearbeit in der Schweiz – meistunbezahlt, oft ungesehen und unter grosser Belastung. Unser Ziel ist es, ihre Arbeit sichtbar zu machen, sie fair zu entlohnen und ihnen professionelle Unterstützung an die Seite zu stellen.» Kunz ist auch Mitglied der Gründerfamilie von AsFam und kennt die Herausforderungen pflegender Angehöriger aus eigener familiärer Erfahrung: «Meine Mutter pflegte zuerst mit meiner Grossmutter meinen Grossvater – später allein. Und nach einem Unfall auch mich, immer ohne fachliche oder finanzielle Unterstützung. Mein Vater und ich waren danach überzeugt: Pflegende Angehörige verdienen mehr Anerkennung und konkrete Hilfe, um ihre Lebensqualität und die ihrer Familien nachhaltig zu verbessern. So entstand die Vision von AsFam.»
Die diplomierten Pflegefachpersonen von AsFam beraten die pflegenden Angehörigen fachlich und begleiten sie persönlich in ihrem Alltag. Sie kennen die jeweilige Familiensituation gut, stehen in regelmässigem Austausch mit den Beteiligten und besuchen die Familien mindestens einmal pro Monat. Für die Grundpflegeleistungen**, die sie täglich erbringen, zahlt AsFam den pflegenden Angehörigen monatlich einen Lohn. Dieser ist sozialversichert, und AsFam zahlt zudem 60 Prozent - statt der gesetzlich vorgeschriebenen 50 Prozent - in die Pensionskasse ein. Zusätzlich wird ihnen die gesetzlich vorgesehene Ausbildung – etwa als Pflegehelfer:in SRK oder zertifizierte:r pflegende:r Angehörige:r – finanziert. So ist sichergestellt, dass die Pflege fachlich korrekt und qualitativ hochwertig erfolgt. Ausserdem haben sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der AsFam Community – digital oder vor Ort – regelmässig mit anderen pflegenden Angehörigen auszutauschen.
Medienkontakt
Jessica Jocham
044 51525 47
Über den Tag der betreuenden Angehörigen
Der Tag der betreuenden Angehörigen findet jährlich am 30. Oktober statt und wird von einer interkantonalen Allianz mehrerer Kantone organisiert. Ziel ist es, die wichtige Rolle betreuender Angehöriger sichtbar zu machen, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Betroffene über Unterstützungsangebote zu informieren, um Erschöpfung und soziale Isolation zu verhindern. Zudem dient der Tag dazu, den Angehörigen für ihren wertvollen Einsatz zu danken, der die professionelle und freiwillige Pflege ergänzt.
Unterscheidung «Betreuung» und «Pflege»
Pflegebezeichnet die Unterstützung bei körperlichen oder medizinischen Bedürfnissen2.Betreuung hingegen umfasst die alltagsnahe Begleitung und Unterstützung. Dazuzählen beispielsweise die Beaufsichtigung der betreuten Person, dieUnterstützung im täglichen Leben sowie die Begleitung zu Arzt-, Therapie- oderanderen Terminen.
ÜberAsFam
AsFam ist eine der ersten auf Angehörigenpflege spezialisierte Spitex in der Schweiz. Wir beraten pflegende Angehörige fachlich, begleiten sie persönlich und entlöhnen sie fair. So können sie sich um ihre Liebsten kümmern, ohne dabei auf professionelle Unterstützung und finanzielle Sicherheit verzichten zu müssen. Wir wollen die Lebensqualität von pflegenden Angehörigen und ihren Familienmitgliedern nachhaltig verbessern. AsFam wurde 2019 als eine der ersten Spitex-Organisationihrer Art als Familienunternehmen gegründet, hat ihren Sitz in Kloten und ist in 16 Schweizer Kantonen tätig. Mehr erfahren unter www.asfam.ch.
* Die 1,5 Stundenentsprechen dem von der Krankenkasse vergüteten Zeitaufwand. In der Praxis istder Aufwand oft höher, zum Beispiel wenn eine Person beim Zähneputzen nurzögerlich mitmacht oder an manchen Tagen wegen ihres körperlichen Zustandsmehrfach gewaschen werden muss. Trotzdem vergütet die Krankenkasse nur die festgelegte Minutenanzahl.
** Trinken und Essen (Mahlzeiten eingeben), An- und Ausziehen (Kleider wechseln oder Kompressionsstrümpfe anziehen), Körperpflege und Hygiene (Hilfe beim Duschen, Toilettengang) sowie Mobilisation und Lagern(Bewegungsübungen, Betten, Massnahmen zur Vermeidung von Dekubitus).
Die Anstellung und Begleitung pflegender Angehöriger durch Organisationen der Hilfe und Krankenpflege zu Hause verfügt über ein grosses Potenzial verschiedene ineinandergreifende Gesundheits-, Sozial-, Wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele zu erreichen, heute und in Zukunft.
Als eine der ersten auf pflegende Angehörige spezialisierte Spitex-Organisation fordert AsFam Folgendes:
Hier finden Sie Lösungsansätze sowie einen Kostenvergleich einer klassischen Spitex versus einer Fach-Spitex für pflegende Angehörige.
Diese Forderungen stützen sich auf die Zusammenarbeit mit pflegenden Angehörigen von Asfam seit der Gründung des Familienunternehmens im Jahr 2019. Asfam hat als Pionierin massgeblich dazu beigetragen, die Unterstützung für Pflege durch Angehörige im häuslichen Umfeld zu etablieren.
Für Fragen steht Ihnen das Asfam Communication Team gerne zur Verfügung (communication@asfam.ch).
In verschiedenen Medien, Print und TV, wird immer wieder moniert, dass private Spitex-Organisationen wie Pilze aus dem Boden schiessen, um sich am Honigtopf der Anstellung von pflegenden Angehörigen zu bedienen, ja gar ungebührlich und schamlos zu bereichern. Und zwar auf dem Buckel der pflegenden Angehörigen. Nachfolgend wollen wir, AsFam Schweiz, etwas Licht ins Dunkel bringen, Falschaussagen richtigstellen und, wo nötig, Fehler eingestehen und korrigieren.
Generell vergüten die Krankenkassen gemäss KVG für die Grundpflege pro Stunde CHF 52.60. Dazu leistet die öffentliche Hand sogenannte Restkostenbeiträge, die, ganz dem föderalistischen Gedankengut der Schweiz entsprechend, von Kanton zu Kanton, sogar von Gemeinde zu Gemeinde, stark variieren: von 0 Franken (Wallis, Neuenburg) bis zu rund 20-30 Franken (Deutschschweiz). Das führt dazu, dass die AsFam in der Westschweiz geringere Stundenlöhne auszahlt (Wallis und Neuenburg 24 Franken, Fribourg 27 Franken) als in der Deutschschweiz (generell 34.30Franken – entspricht dem aktuellen IV-Assistenzbetrag). Öffentliche Spitexen mit einem Leistungsauftrag erhalten wesentlich mehr Geld von der öffentlichen Hand, im Kanton Zürich zum Beispiel 83.40 Franken.
Diese Aussage ist grundfalsch und nimmt wohl Bezug auf die angeblich miserablen Sozialleistungen. Tatsache jedoch ist, dass die AsFam im Bereich der BVG (berufliche Vorsorge) weit über die gesetzliche Pflicht hinausgeht: alle Löhne sind versichert, kein Koordinationsabzug und der Arbeitgeberanteil beträgt 60 Prozent sowie die Weiterbildungskosten für die pflegenden Angehörigen übernimmt. So berechnet beträgt der Stundenlohn in der Deutschschweiz knapp über 40 Franken. Rechnet man die Kosten für die nicht verrechenbare Zeit der dipl. Pflegefachpersonen (FF = Fallführende), Leitung und Administration im Backoffice, Weiterbildung des internen Personals, Miete, Fahrkosten, IT-Infrastruktur, Abschreibungen, etc. sowie die externen Kosten für Buchhaltung und Lohnabrechnung und die zu zahlenden Steuern dazu, dann verbleiben der AsFam eine Netto Gewinnmarge von 5-8 Prozent. Aldi und Lidl oder Kosmetikfirmen und Hersteller von Markenartikeln gäben sich damit nicht zufrieden! Zudem betreuen unsere FF (100%) maximal je 22 pflegende Angehörige, unser Verband ASPS empfiehlt 24. Uns ist also, im Sinne der zu pflegenden Angehörigen, Qualität wichtiger als Quantität. Gewinnmaximierung geht anders.
Im Grundlohn ist der Ferienanteil enthalten (Variante 1). Wenn der PA Ferien bezieht, hat er entsprechend weniger Lohn. Als Alternative (Variante 2) haben wir unseren PAs angeboten, den Grundlohn durch den Ferienanteil zu reduzieren, um ihn dann bei Ferienbezug ausbezahlen zu können. Somit haben die PAs keine Lohneinbussen während der Ferien. Eine bedeutende Anzahl unserer PAs bevorzugte diese Lösung. Allerdings, das mussten wir lernen, ist es laut Bundesgericht nicht zulässig, bei regelmässiger Arbeit Ferien durch einen «Lohnzuschlag» abzugelten. Ferien dürfen also tatsächlich nur bei Bezug ausgezahlt werden. Wir werden deshalb die Wahlmöglichkeit (Variante 1) ersatzlos aufheben müssen.
Der theoretische Nettolohn ist je nach Art, wie man diesen berechnet (Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, etc.) unterschiedlich. Zöge man alles ab, blieben effektiv etwa 26 Franken pro Stunde übrig. Fairerweise müssten dazu dann aber auch wieder die von der AsFam getragenen Kosten (BVG, Aus- und Weiterbildung) aufgerechnet werden.
AsFam Schweiz
Man stelle sich mal vor: Im Jahre 2019 sprach noch niemand über «pflegende Angehörige» (nachstehend PA genannt) und heute, nur fünf Jahre später ist das Thema in aller Munde und wird auch in Bundesbern immer mehr und mehr besprochen und ist daher auch präsenter. Politiker und Politikerinnen von links bis rechts (oder auch von rechts bis links) haben eine ganz klare Meinung dazu und äussern diese auch deutlich und lautstark. Manchmal auch unbedarft. Uns fällt auf, dass sich genau diese Meinungen teilweise um 180 Grad ändern können, wenn man sich wirklich mit dem Thema und den darauf spezialisierten Firmen auseinandersetzt.
Der allererste Bundesgerichtsentscheid zum Thema «pflegende Angehörige» geht zurück ins Jahr 2006. Seit diesem Entscheid wäre es für existierende Spitex Firmen möglich gewesen, PAs anzustellen. Leider hat sich damals niemand getraut, diese Möglichkeit anzugehen. Im Jahre 2019 gab es dank der Initiative von Prof. Dr. Hardy Landolt erneut einen Bundesgerichtsentscheid, welcher die seit 2006 mögliche Anstellung von PAs bestätigte. Wir wurden durch Hardy Landolt auf diese Möglichkeit aufmerksam und haben nicht lange überlegen müssen, da wir aus eigener Erfahrung wussten, was diese beiden Gerichtsentscheide für Betroffene bedeuten. Noch 2019 haben wir (AsFam) den Antrag auf eine Spitex Bewilligung für den Kanton Zürich gestellt, mussten uns aber wegen der damaligen Pandemie gedulden. Ende August 2020 erhielten wir dann endlich die entsprechende Bewilligung und wurden umgehend im Kanton Zürich aktiv.
Alle Statistiken sprechen von rund 600'000 betreuenden und pflegenden Angehörigen in unserem Land, aber niemand kann uns beantworten, wie viele davon wirklich «pflegende Angehörige» sind. Vermutlich handelt es sich beim Grossteil um betreuende Angehörige, will heissen, sie machen die Administration für die betroffenen Personen, gehen Einkaufen oder machen allenfalls einen Spaziergang mit diesen. Vielleicht wird auch gekocht oder die Wäsche gewaschen, aber die sogenannte «Grundpflege» müssen die betroffenen Menschen noch selbst vornehmen. Und genau hier setzt die Anstellung von «PAs» an. Denn die Grundpflege geht viel weiter. Wir und unsere Mitbewerber haben zusammen heute vermutlich 3'500 – 4’000 (Schätzung) pflegende Angehörige unter Vertrag und wir gehen davon aus, dass der Durchschnitt des täglichen Aufwandes eines PAs bei zirka zwei Stunden liegt. Monatlich also rund 220'000 Stunden, welche heute insgesamt an die verschiedenen Krankenkassen in Rechnung gestellt werden. Das sind etwas mehr als 11 Mio. CHF pro Monat oder etwas mehr als 140 Mio. CHF pro Jahr. Viel Geld.
Verglichen aber mit den totalen Gesundheitskosten der Schweiz von knapp 93 Mia. CHF im Jahr 2022 schlägt der rechnerische Anteil dieser «neu geschaffenen Branche» mit lediglich 0,15 Prozent zu Buche. Was mir persönlich zu denken gibt, ist die Tatsache, dass es seit 2006 möglich gewesen wäre PAs anzustellen, sich aber niemand traute, diesen Schritt zu wagen. Wir waren u.a. Pioniere, haben viel Aufbauarbeit geleistet und Hürden beseitigt. Jetzt, wo das Feld bestellt ist, wollen viele auf diesen Zug aufspringen. Uns als AsFam hindert das jedoch nicht, uns mit voller Kraft weiterhin für die Wertschätzung und Entlastung der pflegenden Angehörigen einzusetzen. Sei dies durch Unterstützung unserer Pflegefachleute und durch die Auszahlung von fairen Gehältern – die PAs haben es mehr wie als verdient!
Geschrieben von Ruedi Kunz