Kanton BL

Eine Person welche im Kanton Basel-Landschaft ein Fahrzeug eingelöst hat und an einer Behinderung leidet kann einen Verkehrssteuererlass bei uns beantragen. Der maximale Steuererlass beträgt 50%. Folgende Kriterien müssen hierbei erfüllt sein, bevor das Gesuch an die Person versendet wird:

-Antragsteller ist die behinderte Person
-Das Fahrzeug ist auf den Antragsteller eingelöst
-Es sind keine weitere Fahrzeuge im Haushalt eingelöst
-Antragsteller hat gültigen Führerausweis
-Erhält der Antragsteller Ergänzungsleistungen
-Vermögen ist geringer als CHF 25'000 / Reineinkommen geringer als CHF 30'000
-Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gemäss Arzt unmöglich

In der Regel rufen die Personen welche einen Erlass beantragen möchten bei uns an. Danach werden mit der Person sämtliche Fragen durchgegangen. Anschliessend wird der Person das Gesuch zugestellt, wenn alle Fragen zutreffen.

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