Zukunft Inklusion

Die UNO-Behindertenrechtskonvention ist in der Schweiz seit 2014 in Kraft. Das Behindertengleichstellungsgesetz bildet bereits seit 2004 eine wichtige Rechtsgrundlage. Zweck der UNO-BRK und des BehiG ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK und das BehiG umzusetzen.

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