Kanton SH

100 %. Wenn das Fahrzeug auch für Fahrten verwendet wird, die nicht Behinderten dienen = 50 %. Jahreseinkommensgrenze CHF 78 894.– (indexiert). Erlass kann auch gewährt werden,  wenn Angehörige oder nahestehende Personen das Fahrzeug  halten, um die behinderte Person zu betreuen.

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Ernst Müller-Strasse 2, 8207 Schaffhausen, Tel. 052 632 68 88



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