Steuererlass wird gewährt, wenn eine Person auf Ihr Auto angewiesen ist und es nicht möglich ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Bei Kindern wird darauf geachtet, ob das Fahrzeug wegen der Behinderung umgebaut werden musste (z.B. Rollstuhlrampe), so dass man davon ausgehen kann, das das Auto explizit für den Transport des Kindes angeschafft werden musste.
Bitte beim Strassenverkehrsamt melden, damit ihr ein Formular bekommt, dass von der Betroffenen und dem begleitenden Arzt ausgefüllt werden muss.
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