Personen, die wegen ihrer Behinderung zur Fortbewegung auf die Benützung eines Motorfahrzeugs angewiesen sind, wird die Verkehrssteuer auf Gesuch hin erlassen.
Die gleiche Vergünstigung wird gewährt, wenn Familienangehörige oder andere nahestehende Personen ein Motorfahrzeug halten, um Personen mit einer Behinderung zu betreuen. Der Erlass der Verkehrssteuer erfolgt unter Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
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