Das Strassenverkehrsamt kann auf Gesuch hin die Verkehrssteuern ermässigen oder erlassen für ein Fahrzeug pro Halter oder Halterin, sofern sie oder deren Angehörige zur Fortbewegung auf ein solches angewiesen sind.
Für die Beurteilung benötigt das Strassenverkehrsamt GR das ausgefüllte Gesuchformular in der Beilage plus ein Arztzeugnis mit der Beantwortung der Fragen vom Gesuchformular.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Infothek