Kosten für die Inkontinenzhilfen kann über die IV vergütet werden. Dafür braucht es einen Antrag und ein ärztliches Attest, welches die Inkontinenz bestätigt. Der Antrag kann ab dem vollendenten 3. Lebensjahr gestellt werden.
Inkontinenz Rezept – Was sind die Voraussetzungen?
Inkontinenzprodukte auf Rezept erhalten Sie, wenn eine Inkontinenzform sprich Harn- oder/und Stuhlinkontinenz vorliegt. Steht die Inkontinenz im Zusammenhang mit einer anderen Krankheit, ist eine Versorgung über die Krankenkasse auch möglich. In jedem Fall ist das Vorliegen eines korrekt ausgefüllten Rezepts Voraussetzung.
Wie sieht ein korrektes Inkontinenz-Rezept aus?
Inkontinenzprodukte auf Rezept erhalten Sie über eine Verschreibung, welche Ihr behandelnder Arzt ausstellt. Wobei Hausarzt oder Facharzt, beispielsweise der Urologe, keine Rolle spielt. Achten Sie darauf, dass Ihr Rezept die Verordnungsdauer, Hilfsmittelart und verordnete Menge beinhaltet.
Das gehört in Ihr Rezept bzw. Dauerrezept
Verordnungsdauer
Hilfsmittelart
verordnete Menge
Kreuzchen bei Hilfsmittel
festgestellte Diagnose
Begründung (Beispiel: zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben)
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