EL zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht ausreichen. Menschen mit Behinderung, Betagte und Hinterlassene sollen mit den EL über die nötigen Mittel verfügen, um ihre Lebenshaltungskosten finanzieren zu können. Wenn man zusätzliche Leistungen zur AHV/IV bekommt, entlastet dies Menschen mit wenig Geld. EL müssen nicht versteuert werden.
Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung in den Tagesstätten können vergütet werden. Dazu schickt ihr jeden Monat die Rechnung der Institution an die entsprechende EL.
Transport / Fahrten mit Privatauto
Die Fahrten in die Tagesstätte können vergütet werden. Ihr könnt 15 Monate zurückgehen, falls ihr das noch nicht gemacht habt. Hier handelt jede Gemeinde anders. Bitte erkundigt euch.
Morgens: Hause - Tagesstätte - Hause (?Km)
Nachmittags: Hause - Tagesstätte - Hause (?Km)
Hierzu könnt ihr auf Maps schauen wegen der Strecke. Bei Abweichungen fragt bei EL nach, vielleicht haben sie die falsche Adresse genommen. Manche Institutionen haben mehrere Arbeitsorte.
Dann für den ganzen Monat ausrechnen und einschicken.
70 Rappen pro Km wird vergütet.
z.B. Pro Tag 30 Km * 20 Tage = 600 Km
600 Km * 0.70 = CHF 420.-
Email an zuständige Zusatzleistungen schicken
Betreff: Namen und AHV-Nr. des Angehörigen / Mittagsbetreuung und Fahrten
Guten Tag,
Ich bitte um Rückerstattung der Mittagsbetreuung und der Fahrten (oder Transportbus/Taxi falls Rechnung vorhanden).
IBAN des Angehörigen beifügen.
PDFs der Rechnungen anhängen oder Berechnung der Fahrten aufzeigen.
Die Rückerstattung geht an den Angehörigen. Die Fahrten könnt ihr dann euch selber überweisen lassen, das gehört euch.
Bitte immer genau die Vergütungen anschauen und prüfen. Ihr habe 30 Tage Zeit, wenn was nicht stimmt.
Zahnarztkosten
Die EL übernimmt die Zahnarztkosten. Bei grösseren Eingriffe muss zuerst eine Kostenofferte eingeholt werden.
Bei Zahnreinigung zahlt EL nur zwei Sitzungen à 45 Minuten pro Jahr und höchstens CHF 160 pro Sitzung. Hierzu könnte man vom Zahnarzt ein Arztzeugnis vorlegen, wenn mehr Zeit benötigt wird. Ansonsten muss der Betroffene die Mehrkosten selber übernehmen.
Krankenkassenkosten
EL übernimmt die Prämie und Krankenkassenkosten bis höchstens CHF 1000, welche die Krankenkasse nicht bezahlt. Rechnungen der Krankenkasse einschicken und danach die Leistungsabrechnung an die EL schicken. Im Normalfall läuft das reibungslos. Es kann Ausnahmen geben.
Hilfsmittel
EL übernimmt teilweise die Kosten von Hilfsmittel, falls die IV oder Krankenkasse dies nicht tut. Hier bitte vorher mit EL abklären.
Inhalte
Alles was hier steht, hat die Verfasserin des Textes aus eigener Erfahrung und Recherche aus den letzten Jahren. Es können je nach Gemeinde und Kanton Unterschiede auftreten. Am besten erkundigt ihr euch bei der zuständigen Stelle.
Haushaltshilfe
Die Kosten einer Haushaltshilfe können mit einem ärztlichen Zeugnis der EL geschickt werden zur Vergütung. Die EL zahlt CHF 25/Stunde und es gibt eine Maximal-Limite. Bitte bei der EL anfragen. Die Haushaltshilfe darf nicht im selben Haushalt wohnen mit der behinderten Person.
Alternativausbildung
Wenn jemand eine Alternativausbildung hat und sein Angehöriger behandelt, werden diese Kosten normalerweise von der Zusatzversicherung nicht übernommen. Man kann jedoch mit einem ärztlichen Zeugnis nach einer Kostengutsprache-Anfrage mit Begründung fragen, ob die Kosten übernommen werden.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Infothek