Ergänzungsleistungen

EL zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht ausreichen. Menschen mit Behinderung, Betagte und Hinterlassene sollen mit den EL über die nötigen Mittel verfügen, um ihre Lebenshaltungskosten finanzieren zu können. Wenn man zusätzliche Leistungen zur AHV/IV bekommt, entlastet dies Menschen mit wenig Geld. EL müssen nicht versteuert werden.

Ergänzungsleistungen (EL)



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