Seit dem 1. Juli 2021 haben Eltern, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren müssen, um ein schwer gesundheitlich beeinträchtigtes Kind zu pflegen, Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Dieser Urlaub wird durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt und kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden.
EO bei Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern
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