Betreuer Kanton Zürich SEBE

Privatpersonen, die Menschen mit Behinderung (ab 18) unterstützen, können bei SEBE bis zu 400 Stunden pro Jahr für Begleitung und Betreuung abrechnen.

Dazu müssen diese Privatpersonen eine SEBE-Anerkennung haben. Die Voraussetzungen sind:

  • Volljährigkeit
  • Guter Leumund
  • Angemessener Versicherungsschutz
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Schweizer Staatsangehörigkeit oder eine Niederlassungsbewilligung C

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