Betreuer Kanton Zürich SEBE

Privatpersonen, die Menschen mit Behinderung unterstützen, können bei SEBE bis zu 400 Stunden pro Jahr für Begleitung und Betreuung abrechnen.

Dazu müssen diese Privatpersonen eine SEBE-Anerkennung haben. Die Voraussetzungen sind:

  • Volljährigkeit
  • Guter Leumund
  • Angemessener Versicherungsschutz
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Schweizer Staatsangehörigkeit oder eine Niederlassungsbewilligung C

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