Kanton AI

Ihr Anliegen ist mit Art. 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Strassenverkehrsgesetz des Kantons Appenzell Innerrhoden geregelt:

"Invaliden, die wegen ihrer Gebrechen auf ein Fahrzeug angewiesen sind, kann das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement die Strassenverkehrssteuer entsprechend ihrer wirtschaftlichen Lage ganz oder teilweise erlassen."

Der Departmentsleiter prüft und bewilligt im Einzelfall, ob eine gänzliche oder teilweise Befreiung der Strassenverkehrssteuer möglich ist.

Kanton AI

Kanton BE

Für Motorfahrzeuge, die im Kanton Bern eingelöst sind, ist eine Steuer zu entrichten. Von der Steuerpflicht ausgenommen sind Halterinnen und Halter für ein Motorfahrzeug je Haushalt, wenn sie selbst oder eine mit ihnen im gleichen Haushalt lebende Person zufolge Invalidität auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte

Unter gewissen Bedingungen erhalten invalide Personen nach dem Motorfahrzeug-Kauf eine Rückerstattung für bezahlte Einfuhrzölle. Die Rückerstattung erfolgt durch die zuständige Zollkreisdirektion.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV

Kanton BE

Kanton BL

Eine Person welche im Kanton Basel-Landschaft ein Fahrzeug eingelöst hat und an einer Behinderung leidet kann einen Verkehrssteuererlass bei uns beantragen. Der maximale Steuererlass beträgt 50%. Folgende Kriterien müssen hierbei erfüllt sein, bevor das Gesuch an die Person versendet wird:

-Antragsteller ist die behinderte Person
-Das Fahrzeug ist auf den Antragsteller eingelöst
-Es sind keine weitere Fahrzeuge im Haushalt eingelöst
-Antragsteller hat gültigen Führerausweis
-Erhält der Antragsteller Ergänzungsleistungen
-Vermögen ist geringer als CHF 25'000 / Reineinkommen geringer als CHF 30'000
-Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gemäss Arzt unmöglich

In der Regel rufen die Personen welche einen Erlass beantragen möchten bei uns an. Danach werden mit der Person sämtliche Fragen durchgegangen. Anschliessend wird der Person das Gesuch zugestellt, wenn alle Fragen zutreffen.

Kanton BL

Kanton GR

Ganz oder teilweise, aber nur für ein Fahrzeug pro Halter*in und es muss mehrheitlich für die Beförderung der gesundheitlich beeinträchtigten Person eingesetzt werden.
Graubünden Strassenverkehrsamt, Ringstrasse 2, 7000 Chur, Tel. 081 257 80 00

Gesuch Parkkarte für Gehbehinderte

Kanton NW

Personen, die wegen ihrer Behinderung zur Fortbewegung auf die Benützung eines Motorfahrzeuges angewiesen sind, wird die Verkehrssteuer auf Gesuch hin erlassen. Die gleiche Vergünstigung wird gewährt, wenn Familienangehörige oder andere nahestehende Personen ein Motorfahrzeug halten, um Personen mit einer Behinderung zu betreuen.

Verkehrssteuern Obwalden / Nidwalden

Kanton OW

Personen, die wegen ihrer Behinderung zur Fortbewegung auf die Benützung eines Motorfahrzeuges angewiesen sind, wird die Verkehrssteuer auf Gesuch hin erlassen. Die gleiche Vergünstigung wird gewährt, wenn Familienangehörige oder andere nahestehende Personen ein Motorfahrzeug halten, um Personen mit einer Behinderung zu betreuen.

Verkehrssteuern Obwalden / Nidwalden

Kanton SG

Steuererlass wird gewährt, wenn eine Person auf Ihr Auto angewiesen ist und es nicht möglich ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Bei Kindern wird darauf geachtet, ob das Fahrzeug wegen der Behinderung umgebaut werden musste (z.B. Rollstuhlrampe), so dass man davon ausgehen kann, das das Auto explizit für den Transport des Kindes angeschafft werden musste.

Bitte beim Strassenverkehrsamt melden, damit ihr ein Formular bekommt, dass von der Betroffenen und dem begleitenden Arzt ausgefüllt werden muss.

Kanton SG

Kanton SH

100 %. Wenn das Fahrzeug auch für Fahrten verwendet wird, die nicht Behinderten dienen = 50 %. Jahreseinkommensgrenze CHF 78 894.– (indexiert). Erlass kann auch gewährt werden,  wenn Angehörige oder nahestehende Personen das Fahrzeug  halten, um die behinderte Person zu betreuen.

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Ernst Müller-Strasse 2, 8207 Schaffhausen, Tel. 052 632 68 88

Kanton SZ

Steuererlass

Das zuständige Departement kann die Steuern ganz oder teilweise erlassen für Motorfahrzeuge, die
a) für den fahrplanmässigen öffentlichen Linienverkehr eingesetzt werden;
b) ausschliesslich oder vorwiegend für den Transport von Behinderten verwendet werden.

Kanton SZ

Kanton VS

*Fahrzeugsteuern / Verkehrssteuer

Artikel 3  

Thema – Steuerbefreiung**

Folgende Fahrzeuge sind von der Steuer befreit:  
a)...  
b) Die Fahrzeuge von bedürftigen Personen mit einer Behinderung, die auf dieses Verkehrsmittel für ihre Fortbewegung angewiesen sind.

*Steuerbefreiung

Folgende Personen sind von der Steuer befreit:  
a)...  
b) Die Fahrzeuge von bedürftigen Personen mit einer Behinderung, die auf diese Fortbewegungsmittel angewiesen sind, um sich fortzubewegen.

Bitte erscheinen Sie beim Straßenverkehrsamt.

Kanton VS