Ihr Anliegen ist mit Art. 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Strassenverkehrsgesetz des Kantons Appenzell Innerrhoden geregelt:
"Invaliden, die wegen ihrer Gebrechen auf ein Fahrzeug angewiesen sind, kann das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement die Strassenverkehrssteuer entsprechend ihrer wirtschaftlichen Lage ganz oder teilweise erlassen."
Der Departmentsleiter prüft und bewilligt im Einzelfall, ob eine gänzliche oder teilweise Befreiung der Strassenverkehrssteuer möglich ist.
Für Motorfahrzeuge, die im Kanton Bern eingelöst sind, ist eine Steuer zu entrichten. Von der Steuerpflicht ausgenommen sind Halterinnen und Halter für ein Motorfahrzeug je Haushalt, wenn sie selbst oder eine mit ihnen im gleichen Haushalt lebende Person zufolge Invalidität auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
Unter gewissen Bedingungen erhalten invalide Personen nach dem Motorfahrzeug-Kauf eine Rückerstattung für bezahlte Einfuhrzölle. Die Rückerstattung erfolgt durch die zuständige Zollkreisdirektion.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV
Kanton BE
Steuerbefreiung bei Invalidität
Ärztliche Beurteilung für die Motorfahrzeugsteuerbefreiung bei Invalidität
Eine Person welche im Kanton Basel-Landschaft ein Fahrzeug eingelöst hat und an einer Behinderung leidet kann einen Verkehrssteuererlass bei uns beantragen. Der maximale Steuererlass beträgt 50%. Folgende Kriterien müssen hierbei erfüllt sein, bevor das Gesuch an die Person versendet wird:
-Antragsteller ist die behinderte Person
-Das Fahrzeug ist auf den Antragsteller eingelöst
-Es sind keine weitere Fahrzeuge im Haushalt eingelöst
-Antragsteller hat gültigen Führerausweis
-Erhält der Antragsteller Ergänzungsleistungen
-Vermögen ist geringer als CHF 25'000 / Reineinkommen geringer als CHF 30'000
-Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gemäss Arzt unmöglich
In der Regel rufen die Personen welche einen Erlass beantragen möchten bei uns an. Danach werden mit der Person sämtliche Fragen durchgegangen. Anschliessend wird der Person das Gesuch zugestellt, wenn alle Fragen zutreffen.
Das Strassenverkehrsamt kann auf Gesuch hin die Verkehrssteuern ermässigen oder erlassen für ein Fahrzeug pro Halter oder Halterin, sofern sie oder deren Angehörige zur Fortbewegung auf ein solches angewiesen sind.
Für die Beurteilung benötigt das Strassenverkehrsamt GR das ausgefüllte Gesuchformular in der Beilage plus ein Arztzeugnis mit der Beantwortung der Fragen vom Gesuchformular.
Personen, die wegen ihrer Behinderung zur Fortbewegung auf die Benützung eines Motorfahrzeuges angewiesen sind, wird die Verkehrssteuer auf Gesuch hin erlassen.
Die gleiche Vergünstigung wird gewährt, wenn Familienangehörige oder andere nahestehende Personen ein Motorfahrzeug halten, um Personen mit einer Behinderung zu betreuen.
Personen, die wegen ihrer Behinderung zur Fortbewegung auf die Benützung eines Motorfahrzeugs angewiesen sind, wird die Verkehrssteuer auf Gesuch hin erlassen.
Die gleiche Vergünstigung wird gewährt, wenn Familienangehörige oder andere nahestehende Personen ein Motorfahrzeug halten, um Personen mit einer Behinderung zu betreuen. Der Erlass der Verkehrssteuer erfolgt unter Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Steuererlass wird gewährt, wenn eine Person auf Ihr Auto angewiesen ist und es nicht möglich ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Bei Kindern wird darauf geachtet, ob das Fahrzeug wegen der Behinderung umgebaut werden musste (z.B. Rollstuhlrampe), so dass man davon ausgehen kann, das das Auto explizit für den Transport des Kindes angeschafft werden musste.
Bitte beim Strassenverkehrsamt melden, damit ihr ein Formular bekommt, dass von der Betroffenen und dem begleitenden Arzt ausgefüllt werden muss.
*Fahrzeugsteuern / Verkehrssteuer
Artikel 3
Thema – Steuerbefreiung**
Folgende Fahrzeuge sind von der Steuer befreit:
a)...
b) Die Fahrzeuge von bedürftigen Personen mit einer Behinderung, die auf dieses Verkehrsmittel für ihre Fortbewegung angewiesen sind.
*Steuerbefreiung
Folgende Personen sind von der Steuer befreit:
a)...
b) Die Fahrzeuge von bedürftigen Personen mit einer Behinderung, die auf diese Fortbewegungsmittel angewiesen sind, um sich fortzubewegen.
Bitte erscheinen Sie beim Straßenverkehrsamt.