Wer pflegebedürftige Angehörige ab 18 Jahren betreut, hat Anrecht auf Betreuungsgutschriften. Bei der Rentenbildung werden Betreuungsgutschriften angerechnet. Dies sind keine direkte Geldleistungen.
Seit dem 1. Juli 2021 haben Eltern, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren müssen, um ein schwer gesundheitlich beeinträchtigtes Kind zu pflegen, Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Dieser Urlaub wird durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt und kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden.
EO bei Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern
Mit CléA schaffen wir eine Plattform, die das Leben mit Assistenz vereinfacht und damit mehr Zeit und Möglichkeiten schafft, selbstbestimmt zu leben. Wir helfen da, wo die Unterstützung bei vielen Dienstleistungen endet, vor allem bei der Suche nach neuen Assistenzpersonen sowie beim Umgang mit Formularen und Behörden. Bei uns erhalten die Kunden Unterstützung durch eine professionelle Plattform, die alle notwendigen Dienstleistungen aus einer Hand anbietet.
Die «CléA Assistenzplattform» ermöglicht das Finden und Organisieren von freiwilliger und bezahlter Assistenz, auch ausserhalb des IV-Assistenzbeitrages, welches die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördert.
EL zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht ausreichen. Menschen mit Behinderung, Betagte und Hinterlassene sollen mit den EL über die nötigen Mittel verfügen, um ihre Lebenshaltungskosten finanzieren zu können. Wenn man zusätzliche Leistungen zur AHV/IV bekommt, entlastet dies Menschen mit wenig Geld. EL müssen nicht versteuert werden.
Hilflosenentschädigung
Hilflosenentschädigung HE ist ein Beitrag zu den Pflege- oder Betreuungskosten. Sie hängt davon ab, wie oft jemand im Alltag Hilfe braucht. Zum Beispiel wenn er ständig betreut wird oder Pflege braucht. Hilflosigkeit unterscheidet sich in drei Stufen: leicht, mittel und schwer.
Hilfsmittel für Beruf und Alltag
Versicherte der IV haben einerseits Anspruch auf Hilfsmittel, die sie benötigen, um weiter erwerbstätig oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich tätig bleiben zu können, aber auch auf Hilfsmittel, die für die Schulung, Ausbildung und funktionelle Angewöhnung benötigt werden.
Anderseits haben Versicherte der IV Anspruch auf Hilfsmittel, die sie brauchen, um ihren privaten Alltag möglichst selbständig und unabhängig zu bewältigen. Dazu gehören Hilfsmittel für die Fortbewegung, für die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt und für die Selbstsorge.
Behinderte Personen, die bei der IV versichert sind, haben unter gewissen Umständen Anrecht auf Beiträge an den Unterhalt oder die invaliditätsbedingte Abänderung eines Motorfahrzeugs. Dieses Merkblatt informiert Versicherte der IV über Beiträge, Unterhalt und Abänderungen an Motorfahrzeugen.
Wenn Sie mit wenig Geld auskommen müssen, haben Sie möglicherweise Anrecht auf eine Verbilligung Ihrer Krankenkassenprämien. Hier finden Sie die Voraussetzungen dafür und ob Ihr Anrecht automatisch festgestellt wird.
Wenn Sie nach dem Referenzalter Erwerbseinkommen erzielen, auf welchen AHV-Beiträge erhoben werden, können Sie einmal eine Neuberechnung Ihrer Altersrente verlangen. Mehr Informationen dazu unten im Link.
Im Auftrag des Kanton Aargau klären wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen Unterstützungsbedarf und bemessen diesen. Individuelle Unterstützungsleistungen helfen Ihnen beim selbstständigen Wohnen, begleiten Sie im ersten Arbeitsmarkt oder entlasten Ihre Familie bei der Betreuung von schwer behinderten Kindern oder Jugendlichen.
Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten.
Mit dem Assistenzbeitrag soll in erster Linie die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert werden, damit Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV zu Hause leben können.
Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben somit volljährige Versicherte, wenn sie:
Minderjährige Versicherte müssen zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Versicherte Personen, die im Heim wohnen, jedoch beabsichtigen, aus dem Heim auszutreten, können ebenfalls ein Leistungsgesuch bei der IV-Stelle einreichen.