Neuer Grundsatzentscheid des Bundesgerichts: Keine Anrechnung der HE und des IPZ an Pflegeleistungen
In einem kürzlich veröffentlichten Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht die bisherige Praxis aufgegeben, wonach die Krankenkasse im Rahmen des Beitrages an die Pflegeleistungen die Hilflosenentschädigung (HE) und den Intensivpflegezuschlag (IPZ) anrechnen kann.
Per sofort gilt, dass die Pflegebeiträge etwa für die Spitex nicht mehr um einen Teil der HE und des IPZ reduziert werden dürfen. Dies bedeutet, dass die jeweilige Krankenkasse – spätestens nach Ablauf einer aktuellen Zusprache – eine Neuberechnung vornehmen und die Pflegebeiträge gemäss Bedarfsabklärung übernehmen sollte. Bei Fragen können Sie sich an die Procap Beratungsstelle Ihrer Sektion wenden. Informationen finden Sie zudem unter www.procap.ch/Rechtsberatung > Merkblätter, Checklisten und Informationen > Informationsblätter: Anstellung von Angehörigen bei Spitexorganisationen
Artikel vom Procap Magazin 04/24