Die Abrechnung von Leistungen durch pflegende Angehörige erhöht zwar die ausgewiesenen Kosten, da diese Leistungen früher unentgeltlich und unkontrolliert erbracht wurden. Bei der Diskussion geht es jedoch um notwendige Pflegeleistungen: Würden diese nicht von Angehörigen übernommen, müssten sie durch andere Leistungserbringer erbracht und entsprechend finanziert werden. Die Pflege durch Angehörige kann somit dazu beitragen, professionelle Pflegeleistungen zu ergänzen oder teilweise zu ersetzen. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob pflegende Angehörige Kosten verursachen, sondern welchen Nutzen ihre Einbindung für die Gesundheitsversorgung und die Gesellschaft bringt. Politik und Gesellschaft sollten sich daher fragen, ob sie die Einbindung von Angehörigen in die Versorgung weiterhin fördern wollen – und welchen Beitrag sie bereit sind, dafür zu leisten.
Das heutige Anstellungsmodell in der Angehörigenpflege ist langfristig kostenintensiv. Deshalb begrüssen wir die Forderung der Politik, schweizweit nachhaltige Lösungen für die Finanzierung zu finden. Es ist wichtig, dass Angehörigenpflege weiterhin möglich bleibt und langfristig für das Gesundheitssystem entlastend und tragbar bleibt. AsFam ist überzeugt, dass pflegende Angehörige bei der Entwicklung finanzierbarer Lösungen eine zentrale Rolle spielen. Unabhängig von möglichen Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle möchten wir uns aktiv an der Diskussion beteiligen und unser Wissen sowie unsere Erfahrung miteinbringen.
Die Zahl älterer Menschen nimmt zu und damit auch der Pflegebedarf. Gleichzeitig führen medizinische Fortschritte dazu, dass Menschen länger leben und teilweise länger auf Pflege angewiesen sind. Hinzu kommt, dass durch höhere Erwerbstätigkeit und grössere Mobilität weniger familiäre Pflegekapazitäten zur Verfügung stehen. Dadurch steigt der Bedarf an öffentlichen Unterstützungs- und Versorgungsangeboten. Steigende Pflegekosten können die öffentlichen Haushalte stärker belasten und dadurch auch zu höheren Steuern führen. Gleichzeitig sind die Löhne pflegender Angehöriger steuerpflichtig und führen zu zusätzlichen Steuereinnahmen.
Zwar entstehen durch die Anstellung pflegender Angehöriger über Spitex-Organisationen zusätzliche, bisher nicht ausgewiesene Kosten. Von einem wesentlichen Kostentreiber bei den Krankenkassenprämien kann jedoch keine Rede sein. Der Anteil von Spitex-Diensten an den Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP beträgt 4% (Quelle: BAG, Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Tabelle T 2.17, 2024), davon sind nur 0.24% der Angehörigenpflege zuzuweisen.
AsFam hat nicht nur Lohnkosten. AsFam hat - wie jede andere Pflegeorganisation in der Schweiz – neben den Lohnkosten für pflegende Angehörige verschiedene Aufwände und Kosten für ihre Tätigkeit. Dazu gehören:
• Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen
• Aufwände für nicht verrechenbare Zeit der fallführenden Fachpersonen
• Kosten für Leitung und Administration
• Weiterbildung des internen Personals
• Interne Betriebskosten (z. B. Miete, Fahrkosten, Software, Materialaufwände)
• Qualitätssicherung
• Aus- und Weiterbildung für pflegende Angehörige
• Entlastungsdienst
• Externe Leistungen wie Lohnwesen und Buchhaltung
Darüber hinaus können weitere Kosten anfallen, beispielsweise für Versicherungen oder rechtliche Dienstleistungen. Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) vergüten die Krankenkassen für die erbrachte Grundpflege durch pflegende Angehörige einen schweizweit einheitlichen Stundenansatz von CHF 52.60. Dieser Betrag deckt jedoch nicht alle Kosten. Die verbleibenden Restkosten werden von der öffentlichen Hand getragen. Die Höhe dieser Restkosten variiert je nach Kanton; die Kantone Wallis oder Neuenburg zum Beispiel leisten keinen Kostenbeitrag.
Überschüsse werden verantwortungsvoll und zweckgebunden reinvestiert, beispielsweise in den Ausbau und die Qualität der Angebote (z. B. Entlastungsdienste, Weiterbildungen), in Fachberatungen (zu Sozialversicherungsthemen, Kinästhetik sowie zu spezifischen Krankheitsbildern wie Autismus oder Demenz und weiteren Themen) oder in rechtliche Beratungen für pflegende Angehörige bei Streitfällen sowie in die politische und fachliche Vertretung gegenüber Gemeinden, Kantonen und Behörden.