Wir rechnen nur Pflegeleistungen ab, die tatsächlich erbracht und benötigt werden. Welche Leistungen in welchem Umfang verrechnet werden dürfen, ist klar geregelt und wird nicht von uns frei bestimmt. Zu Beginn der Anstellung wird die individuelle Pflegesituation mit dem professionellen Abklärungsinstrument InterRAI HC erfasst. Dabei wird auch die familiäre Beistandspflicht berücksichtigt. Auf dieser Grundlage wird eine Leistungsverordnung erstellt und der zuständige Arzt darüber informiert. Sie legt fest, welche Pflegeleistungen und wie viele Minuten dafür verrechnet werden dürfen (z.B. 2 Minuten fürs Zähneputzen). Die pflegenden Angehörigen dokumentieren jede erbrachte Pflegeleistung täglich digital. AsFam kontrolliert die Angaben und gleicht sie mit der ärztlichen Verordnung ab, bevor die Leistungen der Krankenkasse verrechnet werden. Damit stellen wir sicher, dass nur tatsächlich erbrachte und anerkannte Pflegeleistungen abgerechnet werden. Der Vorwurf, dass Angehörigen-Spitex betrügerisch handeln oder willkürlich mehr verrechnen, ist meist unfair und wird «herkömmlichen» Spitex-Diensten, ob privat oder öffentlich, in dieser Pauschalität nicht gemacht. Transparente und korrekte Abrechnung ist für uns selbstverständlich.
Unternehmen, die pflegende Angehörige anstellen, haben keinen geringeren Aufwand als «herkömmliche» Spitex-Organisationen, wenn es darum geht, die Pflegequalität sicherzustellen. So entstehen beispielsweise Wegkosten für persönliche Besuche bei den Familien zur Qualitätssicherung, für Beratungen oder in Notfallsituationen. Zudem fallen Kosten für die notwendige Infrastruktur an, etwa für Büroräume, IT-Systeme, Schulungen, Material sowie für das Pflege- und Administrationspersonal. Diese Aufwendungen sind notwendig, um eine fachlich begleitete und qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen.