Kanton Thurgau
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2023

Stv. Pflegeleitung im Kanton Thurgau

AsFam sucht eine stv. diplomierte Pflegefachperson HF oder FH in der Funktion als Stv. Pflegeleitung im Kanton Thurgau.

ANFORDERUNGEN

Die Stv. Pflegeleitung muss über ein in der Schweiz anerkanntes Pflegediplom verfügen. Siebenötigt folgende Fähigkeiten und Erfahrungen:

  • Führungserfahrung in der ambulanten Pflege
  • Erfahrung in der komplexen Langzeitpflege
  • Management Knowhow
  • Vertiefte Kenntnisse über die Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege
  • Betriebswirtschaftliche Kenntnisse

VORGESETZTE STELLE

Die vorgesetzte Stelle der Stv. Pflegeleitung ist die Pflegeleitung.

AUFGABEN

  • Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen sowie fachlichen externen und internenStandards bei den Gepflegten
  • Verantwortung für die Einhaltung des Auftragsklärungsprozesses
  • Sicherstellung der korrekten Rechnungsstellung an die Pflegeversicherungen und weiteren Kostenträger
  • Mitentscheidung bei Auswahl der Mitglieder des Fachteams Pflege
  • Einführung der Mitglieder des Fachteams Pflege
  • Sicherstellung der kompletten Einführung der pflegenden Angehörigen
  • Durchführung der PD Sitzungen und PA Meetings
  • Überwachung der Tätigkeit der Mitglieder Fachteam Pflege.
    Bei Uneinigkeit zwischen diesen und den pflegenden Angehörigen Zusammenarbeit mit einem ausgebildeten Mediator (Geschäftsleiter ASFAM)
  • Durchführung der Jahresgespräche mit den PA und Gepflegten
  • Durchführung der Zielvereinbarungs- und -beurteilungsgespräche mit den Mitgliedern des Fachteams
  • Mitarbeit bei der Definition der strategischen Ausrichtung

PFLICHTEN

  • Transparente Dokumentation aller relevanten Handlungen mit den geeigneten Hilfsmitteln
  • Information der Geschäftsleitung über relevante Vorkommnisse
  • Konstruktive Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung
  • Verpflichtung sich über Angelegenheiten, die im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für die Privatsphäre und gesundheitliche Aspekte der pflegebedürftigen Person und deren Angehörige. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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